Veröffentlicht am 18.03.2024 11:06

Herkulesaufgabe Ganztagsbetreuung


Von red
Rechtsanspruch Ganztag: Kathrin Wiedemann (v. li.) und Stephanie Rummel (beide Regierung von Oberbayern), Landrat Helmut Petz, Daniela Mertl (Abt.5 Jugend und Familie), Schulamtsdirektorin Sigrid Heck und Barbara Berger (Bildungsregion) im Landratsamt Freising. (Foto:  Landratsamt Freising)
Rechtsanspruch Ganztag: Kathrin Wiedemann (v. li.) und Stephanie Rummel (beide Regierung von Oberbayern), Landrat Helmut Petz, Daniela Mertl (Abt.5 Jugend und Familie), Schulamtsdirektorin Sigrid Heck und Barbara Berger (Bildungsregion) im Landratsamt Freising. (Foto: Landratsamt Freising)
Rechtsanspruch Ganztag: Kathrin Wiedemann (v. li.) und Stephanie Rummel (beide Regierung von Oberbayern), Landrat Helmut Petz, Daniela Mertl (Abt.5 Jugend und Familie), Schulamtsdirektorin Sigrid Heck und Barbara Berger (Bildungsregion) im Landratsamt Freising. (Foto: Landratsamt Freising)
Rechtsanspruch Ganztag: Kathrin Wiedemann (v. li.) und Stephanie Rummel (beide Regierung von Oberbayern), Landrat Helmut Petz, Daniela Mertl (Abt.5 Jugend und Familie), Schulamtsdirektorin Sigrid Heck und Barbara Berger (Bildungsregion) im Landratsamt Freising. (Foto: Landratsamt Freising)
Rechtsanspruch Ganztag: Kathrin Wiedemann (v. li.) und Stephanie Rummel (beide Regierung von Oberbayern), Landrat Helmut Petz, Daniela Mertl (Abt.5 Jugend und Familie), Schulamtsdirektorin Sigrid Heck und Barbara Berger (Bildungsregion) im Landratsamt Freising. (Foto: Landratsamt Freising)

Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Um die Gemeinden bei dieser Mammut-Aufgabe zu unterstützen, luden kürzlich das Staatliche Schulamt im Landkreis Freising, die Abteilung 5 Jugend und Familie gemeinsam mit der Geschäftsstelle der Bildungsregion zur Informationsveranstaltung „Rechtsanspruch Ganztag” ein.

Ab 1. August 2026 wird stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für Erstklässler im Schuljahr 2026/27 und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der ersten bis vierten Klassen. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis Ende der Grundschulzeit verlängert. „Adressat dieses Rechtsanspruchs sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also der Landkreis”, erläuterte Landrat Helmut Petz.

Welche Angebote in Betracht kommen und welche Rahmenbedingungen es zu beachten gilt, stellte Kathrin Wiedemann von der Regierung von Oberbayern vor. Sie erklärte die Unterschiede von gebundenem und offenem Ganztag, Hort und Mittagsbetreuung.

Daniela Mertl vom Amt für Jugend und Familie zeigte auf, dass Grundschulkinder im Landkreis Freising derzeit vor allem in Mittagsbetreuung und Hort untergebracht sind. Die aktuelle Betreuungsquote entspricht 58 Prozent, wobei die Gemeinden sehr unterschiedliche Quoten aufweisen.

Die Verantwortlichen aus den Gemeinden hatten Fragen an Kathrin Wiedemann. Besondere die Finanzierung der Betreuungsplätze stellt die Kommunen vor große Herausforderungen. Zudem wurde kritisiert, dass es nur 20 Schließtage einschließlich Ferienzeiten geben darf - bei akutem Fachkräftemangel.

Nach den Referaten lud Sigrid Heck, Direktorin des Staatlichen Schulamts Freising, die Gemeindevertreter zur aktiven Pause an verschiedene Stellwände ein. Hier konnte man sich mit Praxisvertretungen jeder Betreuungsform aus dem Landkreis austauschen und machbare Beispiele kennenlernen.

Am Ende bedankte sich Barbara Berger, Geschäftsführerin der Bildungsregion, bei den Referentinnen und Praxisvertretungen und gab Ausblick auf ein weiteres Vernetzungstreffen, wobei noch offene Fragen weiter vertieft werden können.

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