Im Rahmen einer Schwerpunktkontrollaktion wurden am Freitag, 22. November, acht Gaststätten im Stadtgebiet sowie im Landkreis München wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels von Einsatzkräften der Münchner Polizei und Vertretern weiterer Behörden durchsucht.
Im Zeitraum von 19 bis 0.30 Uhr wurden in verschiedenen Einrichtungen diverse nicht zugelassene Geldspielgeräte erkannt und gemeinsam mit dem darin befindlichen Bargeld beschlagnahmt. Die beschlagnahmte Geldsumme beläuft sich auf einen vierstelligen Betrag. Im Landkreis München wurde zudem in einer Bar ein Raum festgestellt, der als eine Art Casino betrieben wurde. Die dort festgestellten nicht zugelassenen Geldspielgeräte wurden ebenfalls sichergestellt.
Es wurden gegen insgesamt vier Verantwortliche Anzeigen erstellt wegen der Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels. Bei den vier Tatverdächtigen handelt es sich um Männer im Alter von 26, 31, 58 und 59 Jahren. Daneben wurden Ordnungswidrigkeiten gegen das Gesundheitsschutzgesetz sowie gegen die Spielverordnung festgestellt. Das Kommissariat 33 (u.a. Glücksspiel) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.