Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) ja oder nein? In der Sitzung des Bezirksausschusses (BA) Allach-Untermenzing ging es genau um diese Frage. Das betroffene Areal: die alte Kiestrasse und die landwirtschaftlichen Flächen, die sich bis zur Autobahn A99 erstrecken. Es wurde diskutiert. Im Raum stand bereits ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in dem sie die Ausweisung eines LSG gefordert hatten.
„Eingebettet in die weitläufige, landwirtschaftlich genutzte Feldflur prägt dieses Gebiet der ehemaligen Trasse das Landschaftsbild durch seinen offenen Charakter und durch weite Blickachsen”, heißt es in der Begründung des Antrags vom Dezember. „Die landwirtschaftlich genutzte Flur ist eine wichtige Fläche für die lokale Lebensmittelproduktion. Gemeinsam mit den grundwassergespeisten Kiesseen und Trockenbiotopen der ehemaligen Kiestrasse bildet dieses Ensemble eine zentrale Erholungs-Landschaft für die Bevölkerung des Münchner Westens”, ist im Antrag weiter formuliert. Die Ausweisung sei notwendig, um die ökologischen Funktionen, die landwirtschaftliche Weite und die Naherholungsmöglichkeiten dieses Gebiets langfristig zu erhalten. Ohne Schutz könnten allmähliche Eingriffe oder Nutzungsänderungen die einzigartige Bedeutung des Gebiets gefährden.
Das Gremium wollte sich vor einer Entscheidung zunächst darüber informieren, was so eine Ausweisung mit sich bringt. Aus diesem Grund hatte der BA nun einen Fachmann eingeladen: Stefan Fiedl vom Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU). „Das Landschaftsschutzgebiet ist die schwächste Schutzstufe, die möglich ist”, erklärte Fiedl. Zuständig sei die Landeshauptstadt München. Im Vergleich dazu unterlägen Naturschutzgebiete viel strengeren Regularien. Hier sei die Regierung von Oberbayern zuständig. „Das Erleben der Landwirtschaft ist eine Erholungsfunktion, die ein Landschaftsschutzgebiet haben kann”, so Fiedl.
„Welche Vorteile hat so eine Ausweisung?”, wollte Annette Voß (SPD) wissen. „Was gewinnen wir damit?” Fiedl betonte, dass privilegierte Bauvorhaben möglich seien, etwa Photovoltaikanlagen. Aber: „Man kann steuern, wie das Ding dann aussieht. Die Landschaft kann nicht so zersiedelt werden.” Als LG könne ein Gebiet ausgewiesen, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landshaft aufgrund von Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft erforderlich sei. Eine wichtige Rolle spiele zudem die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, also beispielsweise der Luftreinhaltung, Tiere, Pflanzen und Lebensräume.
Ein betroffener Bürger, dem zuvor Rederecht eingeräumt worden war, sah das indes ganz anders und lehnte die Maßnahme ab. „Wir brauchen den Landschaftsschutz nicht. Die Landeshauptstadt München bestimmt sowieso, was wir dürfen und was nicht”, sagte er. Auf diese Grundstücke bräuchte es keinen neuen „Titel”. „Das ist nur wieder ein kleines Stück mehr Enteignung unserer Grundstücke”, kritisierte er.
Dem widersprach Julia Zimprich (Grüne). „Reden Sie mal mit den Bauern in Feldmoching, die jetzt die Stadtentwicklungsmaßnahmen haben”, empfahl sie. „Die wären wahrscheinlich um ein Landschaftsschutzgebiet froh gewesen.” Für die einzelnen Landwirte ändere sich durch die Ausweisung nichts. „Aber der Stadt wird eine höhere Hürde für eine eventuelle Planung auferlegt”, sagte sie. Stefan Fiedl wies zudem darauf hin, dass die Stadt Beschlüsse bei Bedarf auch wieder rückgängig machen könne.
BA-Vorsitzender Pascal Fuckerieder (SPD) betonte, auch er wolle, dass dort kein Neu-Allach gebaut werde. Er habe sowohl die bäuerliche Nutzung als auch die Funktion als Naherholungsgebiet im Blick. Sollte die Ausweisung zum LSG erfolgen, dürfe dies nicht eingeschränkt werden. „Wir werden uns mit dem Antrag in weiteren Sitzungen befassen”, so Fuckrieder.
In München gibt es 17 Landschaftsschutzgebiete. Dazu zählen die Isarauen mit Auwaldresten und den Laubmischwaldbeständen der Hangleitenwälder, der Nymphenburger Park, die Angerlohe, die Aubinger Lohe mit angrenzenden Niedermoorstandorten, der Langwieder See und der Waldfriedhof. Weitere Infos finden sich unter www.muenchen.de.