Am 20. Oktober werden in den evangelischen Gemeinden die neuen Kirchenvorstände gewählt. In Harlaching geschieht dies in der Emmauskirche.
Der Kirchenvorstand der Emmaus Gemeinde besteht aus acht gewählten und zwei berufenen Mitgliedern sowie den beiden Pfarrern.
Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. In ihrer sechsjährigen Amtsperiode gestalten die Vorstandsmitglieder das Leben ihrer Gemeinde. Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für Aktivitäten, rechtliche und geistliche Fragen der Gemeinde. Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am Wahltag 20. Oktober seit mindestens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren.
Wer persönlich wählen möchte, ist im Wahllokal in der Emmauskirche von 11 bis 17 Uhr willkommen.