Streuobstwiesen zählen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa, doch ihr Bestand ist bedroht. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt haben sich Freistaat und Interessensverbände 2021 darauf geeinigt, dieses wichtige Kulturgut erhalten zu wollen. Das Ziel besteht darin, Lebensräume und Baumbestand wiederherzustellen sowie umfassend zu pflegen und somit natürliche Lebensräume zu fördern, die vom Menschen geschaffen wurden. Aus diesem Grund bittet die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt München die Bürger um Hinweise auf bewirtschaftete wie auch vielleicht schon nahezu in Vergessenheit geratene Streuobstwiesen im Landkreis, damit sie mit finanzieller Unterstützung durch den Streuobstpakt wieder zum Leben erweckt werden können.
Mit bis zu 5.000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sind Streuobstwiesen ein wertvoller Schatz der Natur. Gleichzeitig repräsentieren sie ein kulturelles Erbe vergangener Zeiten, als praktisch jeder Hof Obstwiesen zur Selbstversorgung besaß. Den Streuobstwiesen verdanken wir unter anderem viele regionaltypische Apfelsorten, die an den Boden und das Klima angepasst sind – allein in Bayern sind über 2.000 Apfelsorten und 1.700 Birnensorten bekannt.
Durch die Ausbreitung von Baugebieten, den Rückgang von Neupflanzungen und landwirtschaftliche Umstrukturierungen sind Streuobstwiesen heute selten geworden. Im Rahmen des Streuobstpakts soll nicht nur der jetzige Bestand erhalten, sondern es sollen zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Auch die Wertschätzung in der Bevölkerung für den Streuobstanbau und die wertvollen Produkte, wie zum Beispiel naturbelassenen Apfelsaft und Honig, die uns diese traditionelle Nutzungsform beschert, soll durch das Projekt gefördert werden.
Streuobstwiesen sind durch mindestens fünf Obstbäume mit einer Höhe von fünf Metern gekennzeichnet. Bürger, die solche Streuobstwiesen kennen, können sich per E-Mail unter der Adresse naturschutz@lra-m.bayern.de oder unter der Telefonnummer 089/6221-2367 an die untere Naturschutzbehörde wenden. Die Behörde bespricht dann mit den Besitzern der Wiesen, welche finanziellen Mittel für die Pflanzung von Bäumen auf der Streuobstwiese zur Verfügung gestellt werden können, um sie wieder zum Leben zu erwecken. Als förderfähige Streuobstbäume gelten hochstämmige Sorten von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen. Die Unterstützung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt, wobei jeder Baum mit einem Betrag von 12 Euro gefördert wird.