Veröffentlicht am 20.07.2012 00:00

Steinkirchen · Bauen im Außenbereich


Von red

„Hilf, heilige Anna St. Bürokrazia!“ Die Gemeinderäte Xaver Reiser und Karl-Heinz Nobis aus Steinkirchen verdrehten die Augen, stöhnten, und konnten sich ein leicht verzweifeltes Lachen nicht mehr verkneifen. Um in einem der vielen kleinen Ortsteile der Gemeinde Steinkirchen vielleicht drei Häuschen errichten zu können, muss der Rat jetzt gleich zwei Verfahren parallel anleiern: Es muss eine „Entwicklungssatzung“ erlassen werden.

Diese ist, was die betroffene Fläche angeht, etwas größer als die bestehende „Außenbereichssatzung“, die bereits in einem kleinen, aber eben zu kleinen, Bereich Baurecht schafft.

Beide Instrumente können aber nur angewendet werden, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend geändert ist. Dieses Verfahren – das sechste – hat der Rat jetzt immerhin abgeschlossen. Um jetzt aber besagte „Entwicklungssatzung“ auf den Weg zu bringen, hat die Gemeinde erst die bestehende „Außenbereichssatzung“ außer Kraft zu setzen.

Das geht aber nicht so einfach per Gemeinderatsbeschluss. Das erzwingt ein eigenes Verfahren, ganz ähnlich der Aufstellung eines Bebauungsplans, komplett mit der vorgeschriebenen „Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.“ Das ist eine ganze Liste von Ämtern und Verbänden, die da mitreden, vom Landratsamt über den Bund Naturschutz bis zum Stromversorger oder dem Landwirtschaftsamt. Dann geht es an die Aufstellung eben dieser Entwicklungssatzung, mit der gleichen Behördenrunde, einer zweimaligen übrigens. Hintergrund: Die vielen kleinen Orte, aus denen Steinkirchen und die anderen Holzlandgemeinden besteht, sind so klein, dass sie als „Außenbereich“ gelten. Dort aber darf grundsätzlich nicht gebaut werden, was wiederum dazu führt, dass diese Orte zu veröden drohen: Die jungen Leute ziehen weg, weil sie dort keine Zukunft sehen.

Seit über zehn Jahren versuchen alle Bürgermeister aus dem Holzland gegen diese Entwicklung anzugehen. Das tun sie mit wechselndem Erfolg, denn der Vorgänger von Bürgermeisterin Ursula Eibl, Hans Fertl, hat im Landratsamt schon auf Granit gebissen. Zu allem Überfluss haben in der Vergangenheit auch noch EU-Bürokraten dazwischengefunkt und etwa das Instrument der Außenbereichssatzung beschnitten. Als vor über einem Jahr der Gemeinderat besagte sechste Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg brachte, hatte Ursula Eibl schon gemutmaßt, dass das nicht die letzte Änderung sein werde. Bei alledem hat die Gemeinde aber noch Glück. Die jetzt angeleierte „Entwicklungssatzung“ wird nach Darstellung der Verwaltung „im vereinfachten Verfahren“ aufgestellt. sy

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