Handwerker, soziale Dienste, Handelsvertreter, Altstadtbewohner und im Einzelfall gewerbliche Anlieger zahlen für die Parkausweise ihrer Elektrofahrzeuge ab sofort nur noch 30 Euro. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Ausweis für ein oder zwei Jahre ausgestellt wird.
Bonbon für Fahrer von E-Fahrzeugen
Der ermäßigte Parkausweis wird ausschließlich für batterieelektrische Fahrzeuge ausgestellt. Die Antragsteller müssen als Nachweis für die Vergünstigung eine Kopie des Kfz-Scheins beigelegen. Ansonsten gelten die jeweiligen grundsätzlichen Antragsbedingungen. Die Parkausweise für reine Elektrofahrzeuge kosten somit genauso viel wie die Bewohner-Parkausweise für ein Jahr. Gewerbliche Anlieger, deren Ausweis eigentlich ohne Kennzeichen und damit übertragbar erteilt wird, müssen für den verbilligten Ausweis die Parkberechtigung auf das Kennzeichen des Elektrofahrzeuges beschränken. Die Vollversammlung des Stadtrates hat die Gebührenreduzierung in der Sitzung vom 25. Februar 2016 zur Förderung der Elektromobilität beschlossen. Die Privilegierung gilt, wie auch das Förderprogramm Elektromobilität, zunächst bis zum 31. Dezember 2017. Aktuell sind knapp 1.400 reine Elektrofahrzeuge in der Landeshauptstadt zugelassen. Weitere Informationen zur Beantragung von Parkausweisen sind auf www.muenchen.de/parken erhältlich.