Am Orlando-di-Lasso-Denkmal am Promenadeplatz in München sind turnusmäßige Pflegearbeiten nötig. Die dort angebrachten Bestandteile des »Michael Jackson Memorials« vor dem Hotel Bayerischer Hof müssen deshalb für rund zwei Wochen entfernt werden; der Freistaat Bayern als Eigentümer möchte es aber ermöglichen, dass diese im Anschluss wieder angebracht werden können.
Brauchen wir ein Michael Jackson Memorial?
Die Nutzung des Orlando-di-Lasso-Denkmals als »Michael Jackson Memorial« wurde bislang vom Freistaat Bayern als Eigentümer geduldet. Dies hatte auch der zuständige Ausschuss des Bayerischen Landtags gebilligt. Für die nun notwendigen Pflegemaßnahmen am Orlando-di-Lasso-Denkmal wird ein Gerüst aufgebaut, die Bronzestatue schonend abgestrahlt, nachpatiniert und mit Wachs heißkonserviert.
Ebenso wird der Natursteinsockel gereinigt, auf dem sich Gegenstände zur Erinnerung an Michael Jackson befinden. Derartige Pflegearbeiten sind heuer auch an den benachbarten staatlichen Denkmälern geplant, die den Kurfürsten Max-Emmanuel und den Komponisten Christoph Willibald Gluck darstellen.
Nach dem Willen des Freistaats Bayern als Eigentümer des Orlando-di-Lasso-Denkmals soll nach Abschluss der Pflegearbeiten eine etwaige Weiterführung bzw. Neuaufnahme der Nutzung als »Michael Jackson Memorial« möglich sein, jedoch in einem geordneten, nach Auffassung des Freistaats gegebenenfalls denkmalschutzrechtlichen Verfahren.
Für diese öffentlich-rechtliche Genehmigung, die im bayerischen Denkmalschutzgesetz als »Erlaubnis« bezeichnet wird, ist die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Darüber hat die Regierung von Oberbayern am Montag den »MJs LEGACY Association International e.V.« informiert und zugleich angeboten, den Verein auch in einem persönlichen Gespräch zu den nötigen Verfahrensschritten zu beraten.
Die Pflegearbeiten am Orlando-di-Lasso-Denkmal sind für die erste Julihälfte vorgesehen. Sie liegen damit nach dem Todestag (25. Juni 2009) und vor dem Geburtstag (29. August 1958) von Michael Jackson.