Die Windenergie Osterkling GmbH darf ihre Windenergieanlage bei Hamberg in der Gemeinde Bruck in Betrieb nehmen, wenn sie fertiggestellt ist. In diesen Tagen kommt Post vom Landratsamt, die für die Betreiber des Windrades bares Geld wert ist.
Denn, wenn ihre Anlage noch in diesem Jahr ans Netz gehen kann, können sie die im Vergleich zu 2017 günstigeren Vergütungsansprüche aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) nutzen. »Das Landratsamt Ebersberg hat im Wege der Anordnung des Sofortvollzuges nun auch die Inbetriebnahme und den Betrieb der Windenergieanlage zugelassen«, erklärt Franz Neudecker vom zuständigen Sachgebiet.
Wie berichtet, sind die gerichtlichen Verfahren für das im April 2015 durch das Landratsamt Ebersberg immissionsschutzrechtlich genehmigte Vorhaben noch nicht abgeschlossen. Das Bayerische Verwaltungsgericht München hatte zwar die gegen das Vorhaben erhobenen Anfechtungsklagen des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. und eines Privatklägers aus der entfernteren Nachbarschaft abgewiesen. Beide Klägerparteien haben jedoch die nächste Instanz angerufen und jeweils die Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt. »Da die Nutzung der Rechtsmittel durch die Kläger grundsätzlich eine aufschiebende und damit die Genehmigung hemmende Wirkung entfaltet, erfolgt die Umsetzung des Projektes auf Basis des angeordneten Sofortvollzuges. Der hat bereits seit Juli 2016 die Baumaßnahmen ermöglicht«, so Neudecker.
Voraussetzung für die sofortige Vollziehbarkeit der angefochtenen Genehmigung ist, dass entweder ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse an der Genehmigung vorliegt oder das private wirtschaftliche Interesse der Bauherren das Interesse der Kläger überwiegt, von den Auswirkungen der Genehmigung vorläufig bis zum Abschluss aller gerichtlichen Verfahren verschont zu bleiben. Da aus der Sicht des Landratsamtes Ebersberg in diesem Fall sogar beide
Voraussetzungen erfüllt sind, wurde nun auch die vorzeitige Inbetriebnahme der Windenergieanlage zugelassen.