Veröffentlicht am 21.04.2017 00:00

Kreis Erding · Der Biber wird zur Plage


Von red
Albert Furtner aus Berglern neben dem Schlottgraben, der viel zu hoch aufgestaut ist. Schuld ist der Biber, der dadurch die Bewirtschaftung der Felder erschwert. 	 (Foto: kw)
Albert Furtner aus Berglern neben dem Schlottgraben, der viel zu hoch aufgestaut ist. Schuld ist der Biber, der dadurch die Bewirtschaftung der Felder erschwert. (Foto: kw)
Albert Furtner aus Berglern neben dem Schlottgraben, der viel zu hoch aufgestaut ist. Schuld ist der Biber, der dadurch die Bewirtschaftung der Felder erschwert. (Foto: kw)
Albert Furtner aus Berglern neben dem Schlottgraben, der viel zu hoch aufgestaut ist. Schuld ist der Biber, der dadurch die Bewirtschaftung der Felder erschwert. (Foto: kw)
Albert Furtner aus Berglern neben dem Schlottgraben, der viel zu hoch aufgestaut ist. Schuld ist der Biber, der dadurch die Bewirtschaftung der Felder erschwert. (Foto: kw)

Im Landkreis Erding wird es ernst für Europas größten Nager.

Seit auch Umweltverbände begonnen haben, Schäden durch den Biber zu melden, weil dieser naturbedingt nicht unterscheidet zwischen verzichtbaren Gehölzen und Bäumen, die als »wertvoll« und »zu erhalten« gar kartiert sind, sieht sich Landrat Martin Bayerstorfer in seiner harten Haltung bestätigt und hat in der Kirchberger Bürgerversammlung vor einigen Tagen massive Schritte angekündigt: So wird die Zahl der Fallen auf 30 erhöht, um mehr von den Tieren wegfangen zu können.

»Entnahme« heißt das im beschönigenden Amtsdeutsch und bedeutet nichts anderes als »Lebendfang«, der mit der Tötung des Tieres enden kann. So ist in den Richtlinien zum Bibermanagement des bayerischen Umweltministeriums festgelegt: »Sofern eine entsprechende Abgabemöglichkeit besteht, sind die gefangenen Biber zur Durchführung von Ansiedlungsprojekten, Aussetzungsmaßnahmen bzw. zur Abgabe an Zoos zur Verfügung zu stellen. (…) Besteht keine Export- oder sonstige Abgabemöglichkeit von gefangenen Bibern oder ist eine artgerechte Unterbringung bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet, so ist der Biber nach dem Fang zu töten.«

Es gibt auch den Direktabschuss, der aber einer Genehmigung bedarf, weil der Biber streng geschützt ist. 250 Biberpaare werden auf Kreisebene geschätzt. »Der Bestand ist nicht gefährdet«, urteilt der Kreischef und kündigte in der Versammlung an, dass er jede weitere Ausbreitung des Bibers zu verhindern trachte. Das heißt: »Wo immer ein neues Vorkommen gemeldet wird, wird dieser Bereich auf ›rot‹ gesetzt, und das bedeutet Entnahme.«

Nun ist das alles leichter gesagt als getan. Erstens hat sich gezeigt, dass der Biber gar nicht so leicht zu fangen ist. Der Direktabschuss der nachtaktiven Nager setzt ein gewaltiges Jagdglück beim Jäger voraus.

Zweitens gibt es offenbar Zeitgenossen, die den Fallenfang regelrecht sabotieren. Entweder lösen sie die Fallen einfach aus, bevor ein Biber drinsitzt, oder sie lassen einen gefangenen Biber wieder laufen. Für den Landrat ist das Sachbeschädigung, und er kündigte an, diese ab sofort zur Anzeige zu bringen.

Hintergrund waren Beschwerden auch von Landwirten im Raum Kirchberg über Schäden, die der Biber anrichtet. Dabei zollte der Kreischef dem dickschwänzigen Wasserbewohner mit den scharfen Zähnen durchaus Respekt: Selbst mächtige Bäume wirft er so geschickt um, dass sie genau dorthin fallen, wo er sie hin haben möchte. »Da muss einer mit der Motorsäge lange üben, bis der das kann.« Dabei gilt – und auch das weiß der Landrat –, dass die Tiere nun mal geschützt sind. Selbst für jede Entnahme muss eine Einzelgenehmigung ausgesprochen werden, und das ist ein eigenes Verwaltungsverfahren.

Das ärgert nicht nur den Landrat, sondern etwa auch den Berglerner Landwirt Albert Furtner, der die durchaus respektablen Aufstauleistungen des Tieres überhaupt nicht schätzt, weil der Grundwasserspiegel derart ansteige, dass die Bewirtschaftung der Felder schwierig werde. »Die Landwirte haben deutlich wichtigeren Aufgaben nachzukommen als sich ständig um die Beseitigung von Biberschäden zu kümmern«, grollte er bei einem Ortstermin mit der Redaktion am »Schlottgraben« bei Berglern.

25 Kilometer entfernt in Kirchberg deutete Bayerstorfer jetzt Abhilfe an, und zwar dahingehend, dass Bejagungsgenehmigungen für bestimmte Gebiete gelten könnten. Er wollte sich noch nicht endgültig festlegen, aber eine solche Regelung könnte das bürokratische Problem mit den ständigen Einzelgenehmigungen lösen. kw

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