Veröffentlicht am 17.08.2018 00:00

Erding · Ökologische Warteschleife


Von red
Mähen oder stehen lassen? Die Ausgleichsfläche in Neuching wäre ja eigentlich »dran«, aber der Bauausschuss hat Zweifel, ob das sinnvoll ist.	 (Foto: kw)
Mähen oder stehen lassen? Die Ausgleichsfläche in Neuching wäre ja eigentlich »dran«, aber der Bauausschuss hat Zweifel, ob das sinnvoll ist. (Foto: kw)
Mähen oder stehen lassen? Die Ausgleichsfläche in Neuching wäre ja eigentlich »dran«, aber der Bauausschuss hat Zweifel, ob das sinnvoll ist. (Foto: kw)
Mähen oder stehen lassen? Die Ausgleichsfläche in Neuching wäre ja eigentlich »dran«, aber der Bauausschuss hat Zweifel, ob das sinnvoll ist. (Foto: kw)
Mähen oder stehen lassen? Die Ausgleichsfläche in Neuching wäre ja eigentlich »dran«, aber der Bauausschuss hat Zweifel, ob das sinnvoll ist. (Foto: kw)

Das Gesetz ist alt, und es wird auch sehr konsequent umgesetzt: »Eingriffsausgleichsregelung.« Wer in den Naturhaushalt eingreift, weil er etwa ein neues Baugebiet erschließt, muss dafür nach einem bestimmten Schlüssel, der sich nach dem ökologischen Wert der neu überbauten Fläche richtet, Flächen ökologisch aufwerten und dann auch pflegen.

Dass diese sogenannten Ausgleichsflächen in aller Regel direkt an das Baugebiet angrenzen, das neu ausgewiesen wird, hat im Kreis Erding zu erheblichen Verwerfungen geführt: Der Flughafen München und sein Plan, eine dritte Start- und Landebahn zu bauen, ist davon auch betroffen, und jetzt liegen die meisten dieser Ausgleichsflächen – es sind 806 Hektar – auf dem Gebiet der Gemeinde Eitting, ganz in der Nähe des Flughafens.

Die unmittelbare Folge: Diese Flächen fehlen der Landwirtschaft, eine Sache, die den Bayerischen Bauernverband schon lange umtreibt. Daran ändert auch die Tatsache, dass sogar Naturschützer die Art und Weise, wie die Flughafengesellschaft ihre Ausgleichsflächen pflegt, öffentlich gelobt haben.

Natürlich versucht die Flughafengesellschaft, daraus Kapital bezüglich der Akzeptanz der dritten Startbahn zu schlagen, bisher jedoch ohne nennenswerten Erfolg.

Immerhin: »Die Pflegemaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind für alle Flächen in Pflege- und Entwicklungsplänen niedergelegt, die kontinuierlich aktualisiert und an den Entwicklungszustand von Flora und Fauna angepasst werden. Sie enthalten unter anderem zeitlich und räumlich differenzierte Anweisungen zum Mähen von Wiesen und Feuchtgebieten sowie genaue Angaben zur zeitlich gestaffelten Verjüngung und zur Auflichtung der Ränder von Gebüschen und Feldgehölzen.« So heißt es in einer offiziellen Verlautbarung der FMG zu dem Thema. Genau diese Pflege ihrer Ausgleichsflächen aber kostet kleine Gemeinden richtig Geld, und so ist es nicht verwunderlich, dass es gegen diese Auflagen Widerstand gibt.

Zuletzt gab es das in Neuching im Süden des Landkreises. Da besichtigte der Bauausschuss des Gemeinderats eine solche vergleichsweise kleine Ausgleichsfläche und hat ein Problem: Im genehmigten Bebauungsplan steht, dass die dazugehörige Ausgleichsfläche alle drei Jahre gemäht und das Mahtgut auch abgefahren werden muss. Optisch macht die Fläche aktuell auf den ersten Blick wirklich was her, und so kam bei etlichen der Räte der Wunsch auf, die Fläche einfach so zu belassen. Das geht aber so einfach nicht, denn der Bebauungsplan ist geltendes Recht. Deshalb aber einen Änderungsverfahren für den Bebauungsplan durchziehen?

Es ist die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Erding, die hier zuständig ist. Das salomonische Urteil nach der Ortseinsicht: Es soll genau dort nachgefragt werden, wie hier verfahren werden darf. Diese Behörden denken sich aber etwas bei ihren Auflagen zur Pflege: So ist Neuching noch vergleichsweise gut dabei: Finsing muss eine Ausgleichsfläche sogar zweimal jährlich mähen, und zwar »bis eine Ausmagerung erreicht ist«. So heißt es im Bebauungsplan.

Das »Ausmagern« hat einen ökologischen Sinn: Enorm viele seltene Pflanzenarten sind gerade deshalb selten geworden, weil sie auf mageren Böden noch gedeihen, auf gedüngten Standorten aber von anderen Arten verdrängt werden. Mähen macht also nur in Kombination mit Abtransport des Mahtgutes Sinn. Der Bund Naturschutz praktiziert das auch bei der Biotoppflege und kann dabei oft genug nicht einmal auf Maschinen zurückgreifen, weil in den oftmals feuchten Gebieten die Reifen einsinken würden. Also wird das Mahtgut von den Freiwilligen auf Planen geschaufelt und dann diese Planen von Hand auf festen Boden gezogen, wo es aufgeladen werden kann.

Derlei Probleme hat Neuching nicht. Aber diese Ausgleichsfläche, die Neuching jetzt mähen soll, hat tatsächlich einen Nachteil, den man schon von Weitem sehen kann: Viel geblüht hat da nicht, auch wenn sie hoch bewachsen und grün war. kw

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