Veröffentlicht am 29.08.2018 00:00

Arabellapark · Illegale Ferienwohnung


Von red
Peggy Schön setzt sich in ihrer Petition für einen größeren Handlungsspielraum der Behörden ein, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.	 (Foto: ahi)
Peggy Schön setzt sich in ihrer Petition für einen größeren Handlungsspielraum der Behörden ein, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. (Foto: ahi)
Peggy Schön setzt sich in ihrer Petition für einen größeren Handlungsspielraum der Behörden ein, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. (Foto: ahi)
Peggy Schön setzt sich in ihrer Petition für einen größeren Handlungsspielraum der Behörden ein, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. (Foto: ahi)
Peggy Schön setzt sich in ihrer Petition für einen größeren Handlungsspielraum der Behörden ein, gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. (Foto: ahi)

Eigentlich ist es jedes Jahr das Gleiche: In den Sommermonaten wohnen unzählige, arabische (Medizin-)Touristen rund um den Arabellapark. Aber nicht nur in den dortigen Hotels, sondern oftmals auch in privaten Wohnungen – und genau da beginnt das Problem.

Neben teils massiven Problemen mit den Anwohnern wird durch die professionelle Vermietung von privaten Wohnungen an Touristen dem ohnehin schon angespannten Münchner Wohnungsmarkt weiterer Wohnraum entzogen. Zwar gibt es seit Juni 2017 ein verschärftes Gesetz zur Zweckentfremdung von Wohnraum, doch auch dieses Intrumentarium geht Peggy Schön, Vorstandsmitglied des CSU Ortsverbands Bogenhausen, noch nicht weit genug.

»Aktuelle Fälle am Arabellapark und Umgebung zeigen, dass Kurzzeitvermietungen insbesondere durch professionelle Zweckentfremder nicht gestoppt werden können.« Deshalb fordert Peggy Schön in ihrer Petition ( www.openpetition.de/!swwjw ), dass den Behörden die Möglichkeit gegeben werden sollte, zweckentfremdete Wohnungen zu räumen und die Gewinne abzuschöpfen.

Dies wäre auch im Interesse der Stadtverwaltung: »Uns ist die Problematik am Arabellapark bekannt. Wir würden uns ebenfalls wünschen, im Ernstfall eine Wohnung als letztes Mittel räumen zu dürfen. Aber uns sind hier aufgrund der Landesgesetzgebung die Hände gebunden«, so Hedwig Thomalla, Pressesprecherin des zuständigen Sozialreferats.

Um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu stoppen, ist die Stadtverwaltung auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Daher wurde eine Plattform geschaffen, über die betroffenen Anwohner mögliche Verstöße melden können: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Zweckentfremdung.html

»Das Meldeportal wird gut angenommen. Seit Beginn des Jahren haben wir schon 600 Meldungen erhalten, wobei hier sicherlich einige Dopplungen vorliegen«, berichtet Thomalla. Aufgrund der gemeldeten bzw. ermittelten Verstöße wurden allein 2017 21.203 Wohneinheiten vor Ort kontrolliert und ingesamt Bußgelder in Höhe von 851.110 Euro festgesetzt. Bis es aber überhaupt soweit kommt, muss sich laut Thomalla erst einmal ein Anfangsverdacht erhärten. Kommt es dann zum Ortstermin, muss die Zweckentfremdung vor Ort nachgewiesen werden.

Hierzu müssen die Beamten feststellen, dass die jeweilige Wohnung über mehr als acht Wochen nicht vom eigentlichen Mieter oder Eigentümer bewohnt wird. »Gelingt uns die Zusammenstellung aller Beweise inklusive Dokumenten über die Vermietung, werden Mieter bzw. Eigentümer angeschrieben und aufgefordert, die Zweckentfremdung zu beenden, zusätzlich wird ein Zwangsgeld verhängt. Erst im Anschluss kommt es zu einem Bußgeldverfahren und die Höhe der eigentlichen Strafe wird festgesetzt«, berichtet Thomalla.

Doch trotz dieser teils empfindlichen Geldstrafen, seit Kurzem bis zu 500.000 Euro, und sogar der Inhaftierung eines professionellen Vermieters am Arabellapark, ging die Vermietung über Mittelsmänner weiter.

»Daher muss sich unbedingt etwas bewegen«, so Peggy Schön und hofft auf möglichst viele Stimmen für ihre Petition (Link: www.openpetition.de/!swwjw ). Denn hohe Bußgelder allein, seien wirkungslos, da sich die Zweckentfremder als angeblich mittellos darstellten. Sie würden Offenbarungseide leisten, gleichzeitig aber Topanwälte bezahlen. Das Problem sei, dass die meisten Zahlungen der Touristen in bar an der Haustür eingenommen würden. Bislang gebe es gegen diese Praxis keine Handhabe. »Das verschärfte Bundesgesetz zur Gewinnabschöpfung sollte aber greifen«, meint Schön.

Die engagierte Bogenhauserin war selbst jahrelang konkret betroffen. »Die größten Probleme sind Lärm rund um die Uhr, Weihrauchgerüche und nicht zu wissen, wer in den Wohnungen ein und aus geht«, berichtet Schön. Auch die Polizei könne nur bedingt bis gar nicht helfen. Wenn Touristen keine Ausweise vorzeigen wollen, könnte die Polizei nichts machen. Anzeigen seien wirkungslos. »Man ist als unmittelbarer Nachbar hilflos und wird sogar beschimpft.«

Neben dieser teils massiven Beeinträchtigungen der Anwohner verschärft die illegale Vermietung auch den ohnehin schon angespannte Münchner Wohnungsmarkt. Könnten zweckentfremdete Wohnung wieder regulär vermietet werden, würden laut Schön viele familiengerechte Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt. Schön rechnet vor: »Im Münchner Osten werden mindestens 100 Wohnungen illegal an Medizintouristen vermietet. Der Bau von neuen, gleichwertigen Wohnungen würde etwa 231.000 Euro pro Wohnung kosten. Die Stadt könnte hier also 23 Millionen Euro bei Neubauten einsparen oder anderweitig einplanen.« Nur mit der Möglichkeit Gewinne aus illegalen Vermietungen abzuschöpfen, könne man das »Geschäftsmodell« unattraktiv machen. Schön resümiert: »Nur so kann man die Zweckentfremder an der Stelle treffen, die sie am meisten spüren: beim Geld.« ahi

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