Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Kreistags des Landkreises München hat sich dafür ausgesprochen, zeitnah eine Reform des Tarifsystems im MVV auf den Weg zu bringen.
Bevor die Reform jedoch im Kreistag des Landkreises behandelt wird, sollten weitere Untersuchungen durchgeführt und Nachbesserungen vorgenommen werden, so der Beschluss des Gremiums.
Landrat wird erneut
Gespräche führen
Landrat und Verwaltung wurden beauftragt, die in mehreren Anträgen der Kreistagsfraktionen geforderten detaillierteren Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Ergebnisse sollen zeitnah in einer weiteren Sitzung erörtert werden. Gleichzeitig wird Landrat Christoph Göbel nun erneut Gespräche mit den Gesellschaftern des MVV führen, um weitere Verbesserungen des Tarifsystems zu erzielen.
Nach dem Willen der Kreisräte soll der Landkreis dabei vor allem darauf hinwirken, dass gegenüber dem aktuell vorliegenden Modell der Tarifstrukturreform spürbare Minderungen der Tarifsprünge an Tarifkreis- und Zonengrenzen erreicht und zu hohe Belastungen beseitigt werden.
Zudem soll die modifizierte Reform so aufgestellt werden, dass sie mit den geäußerten Vorstellungen des Freistaats Bayern zu einer umfassenden Neuausrichtung des Tarifsystems kompatibel ist. Langfristig könnte damit sogar der Grundstein für eine den gesamten Tarifraum umfassende Flatrate gelegt werden.
Landrat Christoph Göbel stellte in der Sitzung die Bedeutung dieser Entscheidung heraus. »Das ist ein wichtiges Signal an die Bürger«, betonte Göbel. Der Landkreis München wolle eine Reform des Tarifsystems, die den Menschen spürbare Verbesserungen bringt. »Dass der Freistaat sich jetzt gesprächsbereit zeigt, bietet uns die große Chance, Nachjustierungen vorzunehmen«, erklärte der CSU-Politiker. »Diese Chance sollten wir nutzen.«
Die Mitglieder des Ausschusses gehen nach dem Vorstoß der Landesregierung davon aus, dass der Freistaat bereit ist, kurzfristig die Mehrkosten für die Nachjustierung zu übernehmen. Langfristig soll die Finanzierung ungedeckter Kosten im MVV nach dem Wunsch des Gremiums neu geregelt werden.