Zu mehreren Trickdiebstählen kam es am Freitag, 14. Dezember, im Münchner Stadtgebiet. Neben Fällen in Sendling und Nymphenburg waren auch Senioren in Schwabing und der Maxvorstadt betroffen.
Münchner Polizei warnt vor Trickbetrug Betrugs-Delikte, deren häufigsten Opfer unsere älteren Mitbürger sind
Im ersten Fall erwartete eine 90-jährige Rentnerin aus der Maxvorstadt gegen 9 Uhr ihren Pflegedienst. Es klingelte jedoch ein ihr unbekanntes Pärchen unter dem Vorwand, die neue Pflegekraft zu sein. Sie verschafften sich Zugang zur Wohnung der alten Dame und forderten Bargeld in Höhe von tausend Euro.
Da die Rentnerin kein Bargeld daheim hatte, flüchteten beide in unbekannte Richtung. Die Seniorin informierte umgehend ihre Tochter, die wiederum die Polizei verständigte. Eine eingeleitete Fahndung nach dem Pärchen verlief negativ.
„Kriminalbeamter” nimmt Bargeld mit
Gegen 14.30 Uhr klingelte ein bislang unbekannter Mann bei einem 86-jährigen aus Schwabing und wies sich mit einer Dienstmarke als Kriminalbeamter aus. Unter dem Vorwand, wegen eines Einbruchs in der Gegend, die Wohnung überprüfen zu müssen, verschaffte der Mann sich Zutritt. Der Bewohner zeigte dem Tatverdächtigen drei Umschläge mit mehreren Hundert Euro Bargeld. Der unbekannte Mann entfernte sich mit dem Hinweis auf eine mögliche Spurensicherung aus der Wohnung. Der 86-Jährige bemerkte erst im Nachgang, dass die Umschläge mit dem Geld entwendet worden waren.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise über die Vorfälle im Bereich der Gassnerstraße in Neuhausen und Nymphenburg, Lindenschmitstraße in Sendling, Roter Turmplatz in Sendling oder Cherubinistraße in Schwabing-West geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist.
Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.