Veröffentlicht am 19.10.2022 10:29

Kein Feuerwerk an den Schlössern

Zum Jahresende weist die Bayerische Schlösserverwaltung darauf hin, dass rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Es besteht erhöhte Brandgefahr: Raketen, Böller und Funkenflug gefährden die historischen Gebäude erheblich.
Die Schlösserverwaltung untersagt deshalb jedes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf den Schlossplätzen und Burginnenhöfen. Das betrifft beispielsweise das Schloss Nymphenburg in München, die Burg Burghausen oder die Walhalla in Donaustauf. In diesem Zusammenhang will die Schlösserverwaltung an die verheerenden Folgen von Großbränden in historischen Gebäuden erinnern, beispielsweise die Brände auf der Burg Trausnitz in Landshut 1961 oder in der Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar 2004.
In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr auch einige Schlossplätze und Anlagen gesperrt, zum Beispiel der Schlossplatz Dachau, die Zufahrtsstraßen zur Befreiungshalle Kelheim sowie zur Walhalla (vom 31. Dezember 2018, 18 Uhr, bis 1. Januar 2019, 8 Uhr) oder die Willibaldsburg Eichstätt. Auch die Zufahrtswege zur Burg Trausnitz und zur Burg Burghausen werden in der Silvesternacht aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes gesperrt.

Im Englischen Garten, der ebenfalls in den Verwaltungsbereich der Schlösser- und Seenverwaltung fällt, besteht besondere Brandgefahr in der Nähe der hölzernen Bauten, Chinesischer Turm und japanisches Teehaus. Dort ist unbedingt ein Schutzabstand einzuhalten.
Die Residenz München wird nach Beendigung des Silvesterkonzerts (23 Uhr) komplett gesperrt; die Höfe sind dann nicht mehr zugänglich. In Nymphenburg werden zum Schutz der Parkvögel Teilbereiche der Schlossanlage als Ruhezonen abgesperrt.
Die Schlösserverwaltung fordert alle Bürger, die in der Nähe eines Schlosses oder einer Burg den Jahreswechsel feiern wollen, auf, sich an das Verbot zu halten. Zudem bittet sie eindringlich, mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht.
Weitere Informationen zu den Silvesterregelungen finden Sie auch auf www.schloesser.bayern.de/deutsch/aktuell/aktuell/silvester.htm

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