Lang ersehnt wird ein Supermarkt in Hohenbrunn. An der Putzbrunner Straße soll er nun gebaut werden, ein Vollsortimenter, ebenfalls ein Ärztehaus soll kommen. Einige Bürger stören sich an den geplanten 100 oberirdischen Stellplätzen, sie verweisen hier auf den im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wählern festgehaltenen Passus, den „Flächenverbrauch im Freistaat deutlich und dauerhaft zu senken und mit der Fläche, die dem Schutz unserer Lebensgrundlage dient, schonend umzugehen. Eine Tiefgarage soll es richten. Während die Befürworter hoffe, so Flächenversiegelung zu vermeiden, fürchtet man bei der CSU und von Bürgermeisterseite die ganze Sache nicht nur deutlich zu verlangsamen sondern möglicherweise ganz zu kippen, da der Investor vor den zusätzlichen Kosten zurück schrecken könnte. Die zehn Prozenthürde scheint das Bürgerbegehren mit dem Wortlaut:„ Sind Sie dafür, dass im Bebauungsplan, Putzbrunner Straße‘ der Bau eines Supermarktes nur mit einer größtmöglichen Tiefgarage geplant wird und dieses im laufenden Bebauungsplanverfahren rechtskonform eingearbeitet wird und für die erneuten Verfahrensschritte berücksichtigt wird?“ genommen zu haben. Ist es den Initiatoren eines Bürgerbegehrens gelungen die notwendige Anzahl Unterschriften zu sammeln, wird das Begehren zunächst auf formale Zulässigkeit geprüft und dann der gewählten kommunalen Vertretung zur Beratung vorgelegt. Diese hat nun die Möglichkeit in einer bestimmten Frist über die Annahme oder Ablehnung des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Lehnt die Vertretung das Bürgerbegehren mehrheitlich ab, kommt es zum Bürgerentscheid.