Viel zu wenige Bürger denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen, nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können. Für diesen Fall kann man vorsorgen, indem man seine Wünsche schriftlich festhält. Wie dies rechtssicher zu erfolgen hat, darüber informiert dieser Vortrag. Der Vortrag findet am Montag, 3. Juni von 19.00 bis 21.00 Uhr in der Münchener Straße 3 (OG Medienraum) statt. Die Gebühr beträgt 10 Euro. Info und Anmeldung an der vhs Haar unter Tel. 46002-800 oder www.vhs-haar.de