Die Anzahl der Stadträte, die gewählt werden, hängt von der Einwohnerzahl ab. Wie das genau aussieht, regelt Artikel 31 der Gemeindeordnung. München mehr als eine Million Einwohner hat, werden hier 80 Stadträte gewählt.
Jeder Wähler hat dabei so viele Stimmen, wie es Stadtratsmitglieder gibt.
In der Kommunalwahl gibt es verschiedene Möglichkeiten zu wählen. Wer es sich einfach machen möchte, wählt die Liste mit einem Kreuz ganz oben an der Liste. Die einzelnen Stimmen werden dann der Reihe nach an die Kandidaten vergeben. Es gibt aber auch die Möglichkeit des Panaschierens und des Kumulierens. Man kann einzelnen Personen mehrere Stimmen (maximal drei!) geben, das nennt man dann KUMULIEREN. Der Wähler kann seine Stimmen auch über mehre Listen hin verteilen, das nennt man dann PANASCHIEREN. Aber Achtung, wer einer Person mehr als drei Stimmen gibt, bewirkt nicht den sicheren Wahlerfolg des Kandidaten, sondern sorgt nur dafür, dass sein Stimmzettel in Gänze ungültig ist.
Nach der Wahl 2014 sieht die Sitzverteilung im Münchner Stadtrat wie folgt aus: SPD: 23 Sitze, CSU: 23 Sitze, Grüne/Rosa Liste: 14 Sitze, FDP: 5 Sitze, ödp: 3 Sitze, Bayernpartei: 6 Sitze, Linke 2 Sitze, FW: 1 Sitz, BIA: 1 Sitz, LKR: 1 Sitz und 2 Parteifreie Stadträte.