Im Kampf gegen das Coronavirus (COVID-19) hat die Bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall ausgerufen. Und die Auswirkungen auf den Alltag der Menschen sind immens. Auch die Gemeindeverwaltung Vaterstetten muss aufgrund der behördlichen Anordnung (Allgemeinverfügung) der Bayerischen Staatsregierung die zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus getroffen wurde, das Rathaus für den Parteiverkehr bis voraussichtlich zum 19. April schließen! Die Schließung beinhaltet neben dem Rathaus auch sämtliche Schulen, Turnhallen, Sportplätze, das Schwimmbad sowie die Gemeindebücherei, die VHS und die Musikschule.
Alle Vaterstettener werden gebeten, Ihre Anliegen soweit wie möglich telefonisch, per Fax, postalisch oder per E-Mail vorzubringen. Das hat heute der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Gemeindeverwaltung Vaterstetten entschieden. Zudem findet man alle Ansprechpartner und Mailadressen unter www.vaterstetten.de im Internet. Durch die Beschränkung von direkten Kontakten zwischen Mitarbeitern und Bürgern sowie der Bürger untereinander, insbesondere in den Wartezonen, werden Ausbreitungswege des Virus unterbrochen. Auch für die Verwaltungsmitarbeiter wurden Verhaltensregeln zur Vorbeugung einer Übertragung des Corona-Virus ausgesprochen. Für unaufschiebbare Anliegen ist der Empfang im Rathaus von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr besetzt. Bei telefonischen Rückfragen erreicht man unter der Zentralnummer im Rathaus unter Tel. 08106 383-0 oder unter gemeinde@vaterstetten.de per E-Mail.
Die Wertstoffhöfe in Vaterstetten und Parsdorf öffnen zu den regulären Betriebszeiten, aber es werden keine gebührenpflichtigen Abfälle angenommen (diese sind: Sperrmüll, Holz und Bauschutt). Bis auf Weiteres finden keine Altpapiersammlungen mehr statt.