Im Zeitraum von Montag, 30.09.2019, bis Dienstag ,01.10.2019, lernte eine 23-jährige Münchnerin über ein Internetpartnerportal einen bislang unbekannten männlichen Täter kennen. Die Münchnerin traf sich im weiteren Verlauf mehrere Male mit dem unbekannten Mann.
Nachdem er sich das Vertrauen der 23-jährigen erschlichen hatte, bat der unbekannte Täter die Münchnerin, ihm bei einer Geldüberweisung in die Türkei zu unterstützen. Zu diesem Zweck transferierte er einen als Gehaltszahlung deklarierten Geldbetrag auf das Konto der Frau. Die Münchnerin überwies daraufhin diesen Geldbetrag auf ein Konto in der Türkei.
Wie sich aus polizeilichen Ermittlungen ergab, war der Geldbetrag zuvor betrügerisch, durch einen unbekannten Täter von dem Konto einer 50-jährigen Münchnerin abgehoben und auf das Konto der 23-jährigen überwiesen worden. Insgesamt entstand somit ein Schaden von mehreren Hundert Euro.
Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen konnten zwei Lichtbildlaufnahmen des unbekannten männlichen Täters gesichert werden. Durch die Staatsanwaltschaft München I wurde beim zuständigen Amtsgericht München ein Beschluss für die Veröffentlichung der Lichtbilder zu Fahndungszwecken beantragt. Das Amtsgericht München erließ daraufhin einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung nach dem unbekannten männlichen Täter unter www.polizei.bayern.de/muenchen/fahndung/personen/index.html/311871
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen in dieser Sache werden durch das Kommissariat 77 des Polizeipräsidiums München geführt