Der zu dieser Jahreszeit übliche Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ist vor dem Hintergrund der bayerischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus in den vergangenen Tagen wiederholt Gegenstand der Berichterstattung in den Medien gewesen. Dazu stellt der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern e.V. fest:
Reifenwechseln in einem Kfz-Betrieb ist möglich. Gemäß bayerischem Staatsministerium für Inneres ist der Wechsel von Reifen sowohl aus sicherheitsrelevanten Gründen (abgefahrene Reifen) als auch der saisonale Wechsel von Winter- auf Sommerreifen ein solcher triftiger Grund. Die Kfz-Werkstätten und Kfz-Innungsbetriebe mit Werkstatt des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes dürfen als systemrelevante Betriebe öffnen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt insbesondere auch während der Auftragsannahme oder Abholung von Fahrzeugen. Terminvereinbarungen sind daher im Interesse der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter dringend empfohlen.
Auf seinem Privatgelände darf man ebenso die Reifen wechseln, sofern nur man selbst oder Personen aus der eigenen Wohngemeinschaft dabei sind. Auf öffentlichen Grund ist das Reifenwechseln weiterhin verboten.
Unnötige Schönheitsreparaturen sollen weiterhin zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.