Am Samstag, 09.05.2020 fanden im Zeitraum zwischen 13.30 Uhr und 18.15 Uhr insgesamt acht genehmigte Versammlungen in der Münchner Innenstadt statt, die sich inhaltlich kritisch mit den getroffenen Maßnahmen rund um die Corona-Pandemie auseinandersetzten.
Um 13.30 Uhr begann am Marienplatz die erste diesbezügliche Versammlung. Die Versammlungsleiterin hatte hierzu 80 Teilnehmer bei der Versammlungsbehörde angemeldet und auch genehmigt bekommen. Diese 80 Personen befanden sich auch in einem mit Flatterleinen umspannten Bereich des Marienplatzes und hielten dabei auch die Abstandsregelungen ein. Sehr schnell kamen hier im Außenbereich viele Zuschauer dazu, die nun ebenfalls begannen, sich außerhalb der Absperrung der Versammlung anzuschließen. Letztendlich waren über 3.000 Personen am Marienplatz zugegen, die sich mit zunehmender Dauer sehr emotional zur Corona-Thematik äußerten.
Von polizeilicher Seite aus wurde mit kommunikativen Mitteln, insbesondere durch den Einsatz von Lautsprecherdurchsagen und Kommunikationsbeamten, versucht, auf die Menschenmenge einzuwirken, um zumindest die Mindestabstände zu wahren. Dies blieb jedoch ohne Erfolg. Um eine Eskalation zu vermeiden, wurde aus Gründen der Verhältnismäßigkeit entschieden, die grundsätzlich friedliche Versammlung weiterlaufen zu lassen.
Allerdings musste gegen 14.30 Uhr eine nicht genehmigte Versammlung am Fischbrunnen vor dem Rathaus beendet und aufgelöst werden. Hier hatten sich Personen aus dem politisch rechten Spektrum versammelt. Der Personenkreis wurde daraufhin umstellt und die Teilnehmer einzeln zur Durchführung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen von der Örtlichkeit weggebracht. Insgesamt wurde in diesem Zusammenhang bei 36 Personen die Identität festgestellt. Hier wird nun wegen versammlungsrechtlicher Verstöße und auch nach dem Infektionsschutzgesetz ermittelt.
Gegen 15.30 Uhr war die eigentliche Versammlung am Marienplatz schließlich beendet. Im Gesamtkontext (d.h. auch zusammen mit der aufgelösten Versammlung) kam es am Marienplatz zu sieben Festnahmen wegen Delikten wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Bei den weiteren Versammlungen in der Innenstadt blieb der jeweilige Teilnehmerkreis größtenteils innerhalb der genehmigten Parameter. Zu relevanten Störungen kam es dabei nicht.