Die bayerische Staatsregierung hat den kontaktfreien Individualsport mit Abstand wieder zugelassen. Der Vorstand hat sich mit der Gemeinde Zorneding zu der folgenden Regelung abgestimmt. Danach ist seit Montag, den 11. Mai Leichtathletik im Trainingsbetrieb (keine Wettkämpfe) und z.B. das Wandern der Abteilung FuGE wieder zulässig. Dabei sind nachfolgende Einschränkungen zu beachten:
• Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Das bedeutet, dass neben den Sporthallen zunächst auch das Stadion gesperrt bleibt.
• Die Ausübung des Sports ist ausschließlich an der frischen Luft unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m zulässig.
• Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Es ist insbesondere auf Händehygiene zu achten und die gemeinsame Nutzung von Sportgeräten sollte vermieden werden. Niesen in Armbeuge und nicht in Richtung von Sportkameraden. Kein Händeschütteln oder Abklatschen.
• Sportler mit Erkältungssymptomen (insbesondere Fieber, erhöhte Körpertemperatur) sind vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
• Die vorhandenen Umkleidekabinen und Duschräume dürfen nicht benutzt werden.
• Mund- und Nasenschutz (Gesichtsmasken) sind nicht vorgeschrieben und sollten bei sportlichen Aktivitäten insbesondere wegen der dann schlechteren Sauerstoffversorgung und damit einhergehenden Gesundheitsrisiken auch nicht getragen werden.
Unter Beachtung der vorgegebenen Regeln ist auch die eingeschränkte Aufnahme des Trainingsbetriebes aller Abteilungen möglich. Der Trainingsbetrieb hat sich vor allem auf Konditions- und Ausdauertraining entsprechend Leichtathletik zu beschränken, Trainingsgruppen dürfen aus maximal 5 Personen bestehen. Das Training hat ohne Körperkontakt zu erfolgen, der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Sportgeräte sollen nicht gemeinsam genutzt werden. Bei intensivem Training mit stark erhöhter Atmung bitte deutlich mehr Abstand.
 Der Vorstand befindet sich wegen der Aufhebung der Sperre für das Stadion in Abstimmung mit der Gemeinde. Sobald die Sperre des Stadions aufgehoben wird, wird der Vorstand darüber informieren.