Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses weist darauf hin, dass die aktuellen zum 30. Dezember 2020 festgestellten Bodenrichtwerte, die zum Beispiel in die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer einfließen, nur im Jahr 2021 Gültigkeit besitzen. Zum 1. Januar 2022 werden neue Richtwerte ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte werden im Frühjahr 2022 ermittelt und stehen dann voraussichtlich Ende Mai 2022 zur Verfügung. Derzeit kann davon ausgegangen werden, dass diese Werte dann wieder zwei Jahre gelten werden.