Der Landkreis Ebersberg und seine Gemeinden erhalten im kommenden Jahr Schlüsselzuweisungen in Höhe von 37.459.348 Euro. Dies teilt der Ebersberger Stimmkreisabgeordnete Thomas Huber (CSU) vor kurzem mit, nachdem ihm die Schlüsselzuweisungen für 2022 von Finanzminister Füracker bekanntgegeben wurden. „Der Landkreis wird mit 22.965.812 Euro (Vorjahr: 21.489.520 Euro) unterstützt, die Gemeinden erhalten 14.493.536 Euro (Vorjahr: 10.648.920 Euro.) Trotz angespannter Haushaltssituation konnten wir damit die Schlüsselzuweisungen in diesem Jahr nochmals weiter erhöhen“, gibt der CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber bekannt und bringt es damit auf den Punkt: „Damit erhalten wir die Investitions- und somit die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen“. Im Haushaltsentwurf des Landkreises, der am Montag im Kreistag beschlossen werden soll, sind die Schlüsselzuweisungen aktuell mit 22 Mio. Euro eingeplant. „Damit bekommt der Landkreis selbst fast 1 Mio. Euro mehr an staatlichen Unterstützungsleistungen als er eingeplant hat“, so Huber erleichtert. 
Landesweit stehen für die Schlüsselzuweisungen 2022 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel sind die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich. Sie haben als freie Haushaltsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Verwaltung. Grundlage für die Berechnung sind unter anderem die kommunalen Steuereinnahmen aus dem Jahr 2020.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Schlüsselzuweisungen landesweit um gut 67 Millionen Euro (+ 1,7 Prozent). Der Landkreis Ebersberg profitiert überdurchschnittlich und erhält 16,6 Prozent mehr Mittel als im Vorjahr. Die kreisangehörigen Gemeinden erhalten 2022 über 2,56 Milliarden Euro, bei den Landkreisen sind es 1,44 Milliarden Euro. Insgesamt beläuft sich das Volumen des kommunalen Finanzausgleichs für 2022 auf über 10,5 Milliarden Euro. Das sind rund 245 Mio. Euro mehr als im Vorjahr.
Huber, der selbst auch Mitglied des Ebersberger Kreistags und des Grafinger Stadtrats ist, weiß um die herausragende Bedeutung der Zuweisungen für die kommunalen Haushalte und erklärt: „Hier bei uns im Landkreis Ebersberg stehen auch in den nächsten Jahren wichtige Investitionen an. Infrastrukturprojekte wie Energetische Sanierung, Radwegebau, Kitas, Klinik, Schulen und Betreuungseinrichtungen auch für Senioren, die finanziert werden müssen. Die deutliche Erhöhung der Schlüsselzuweisungen ist eine ausgesprochen gute Nachricht für unsere BürgerInnen im Landkreis Ebersberg. Der Freistaat Bayern steht als verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten an der Seite seiner Kommunen und ermöglicht über die Schlüsselzuweisungen viele wichtige Projekte vor Ort“. 
Acht Kommunen erhalten neben den Schlüsselzuweisungen außerdem Unterstützung bei den Gewerbesteuerausfällen für das Jahr 2021 mit Mitteln des Corona-Pandemie Sonderfonds, insgesamt fließen 1.087.022 Euro in die Gemeinden des Landkreises. Die größte Zuweisung erhält Poing mit 594.243 Euro, gefolgt von Pliening mit 142.955 Euro und Aßling mit 134.887 Euro. „Ich bin froh, dass die Ausfälle nun anteilig kompensiert werden. Die Kommunen tragen ohnehin gerade eine enorme Last. Meine SPD-Fraktion hatte dies bereits im Oktober gefordert, damals haben die Mehrheitsfraktionen das noch abgelehnt. Doch gerade jetzt brauchen unsere Kommunen eine starke Unterstützung“, erklärt Doris Rauscher, Ebersberger Landtagsabgeordnete.
Zur Abmilderung in der Folge der Pandemie gewährte der Bund gemeinsam mit den Ländern bereits im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich für die Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden. Insgesamt waren das 2,4 Mrd. Euro, davon trug 1,3 Mrd. Euro der Freistaat. Nun hat die Staatsregierung eine vergleichbare Regelung für 2021 auf den Weg gebracht und 330 Mio. Euro aus dem Sonderfonds zur Verfügung gestellt.
Die Verteilkriterien wurden in Anlehnung an das Verfahren in 2020 und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. Die konkreten Zuweisungen folgen erst in 2022, doch bereits vorab erfolgt unbürokratisch eine pauschale Abschlagszahlung. Damit sollen zunächst knapp 30 Prozent der ermittelten Ausfälle der ersten Quartale 2021 ausgeglichen werden, die Finanzkraft der einzelnen Kommunen ist mit in die Berechnung eingeflossen.