Wer Geflügel wie Hühner, Truthühner, Wachteln, Enten, Gänse usw. hält, muss wie im Frühjahr wieder besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen die Geflügelpest (HPAI) treffen. Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände noch nicht gelten.
Seit Mitte Oktober 2021 kommt es in Deutschland vermehrt zu Fällen von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest). Funde bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land zeigen, dass das aktuelle Geflügelpestgeschehen auch Bayern erreicht hat. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass HPAI in Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist – also auch im Landkreis Ebersberg.
Die Regelungen der kürzlich in Kraft getretenen Allgemeinverfügung sollen nun dazu beitragen zu verhindern, dass das Virus in Hausgeflügelbestände und Klein- und Hobbyhaltungen eingetragen wird.
Derzeit gibt es noch keine Aufstallungspflicht. Dafür wurden verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet wie das Verbot von Ausstellungen und Märkten und das Verbot Wildvögel wie Wasservögel zu füttern. Letzteres gilt jedoch nicht für Haussperling, Kohlmeisen und Co. Neu erlassen wurde eine Untersuchungspflicht für den „mobilen“ Verkauf von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln.
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut samt Begründung findet man auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ebe.de in der Rubrik „Amtsblatt“.
Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auf der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“.