Der Landkreis München führt im Februar wieder Gehölzpflegemaßnahmen in den Erholungsgebieten durch. Diese sind notwendig, um weiterhin einen sicheren, gesunden und ästhetischen Baum- und Strauchbestand in den Erholungsgebieten zu sichern. Die Arbeiten am Feringasee, Heimstettener See, Unterschleißheimer See, Deininger Weiher, Dürnsteiner Brücke (Wandererparkplatz) sowie am Unterföhringer See und den daran angrenzenden Waldflächen laufen laut Landratsamt heuer „in sehr komprimierter Form” ab.
In diesem Jahr werden im Rahmen der Gehölzpflegemaßnahmen vor allem überalterte und bruchgefährdete Strauchbestände verjüngt, um das Zusammenbrechen bei Schnee und Regen zu verhindern. Zudem regt ein starker Rückschnitt einen entsprechend starken Neuaustrieb der Sträucher an. Entstandene Lücken in den Strauchbeständen werden dadurch im Laufe der kommenden Vegetationsperiode wieder geschlossen.
Einige Bäume, die durch Unwetter, Fäulnis oder holzzersetzende Pilze stark geschädigt wurden, müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Davon sind im Landkreis München insbesondere Eschen betroffen, die nach einem starken Befall mit dem Eschentriebsterben zur Gewährleistung der Sicherheit nur noch geringe Zeit erhalten werden können.
Zum Erhalt eines ansehnlichen Baum- und Strauchbestandes an den Badeseen und in den Waldflächen wird durch die Naturverjüngung ein neuer Bestand an Bäumen und Sträuchern herangezogen. Zusätzlich werden in diesem Frühjahr wieder heimische Sträucher gepflanzt, um die Artenvielfalt zur erweitern und eine gute Durchmischung in den Beständen zu erzielen.
Die Schnittarbeiten finden komprimiert im Februar statt, sie werden voraussichtlich Ende Februar abgeschlossen sein. Die Aufräumarbeiten des angefallenen Schnittgutes dauern voraussichtlich bis Mitte März. Für Beeinträchtigungen im Erholungsbetrieb, die durch kurzzeitig notwendige Wegsperrungen, Fahrzeuge und Schnittgut im Erholungsgebiet auftreten können, bittet das Landratsamt München um Verständnis. Besucher werden zu ihrer eigenen Sicherheit gebeten, den Anweisungen der Aufsichtspersonen vor Ort Folge zu leisten und nicht auf Holzstapel und Schnittguthaufen zu klettern.