Flucht vor Polizei, Kollision mit Lkw


Von red

Am Mittwoch, 27. September, gegen 16 Uhr, sollte in der Stockholmstraße ein 18-Jähriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland, welcher mit einem Pkw fuhr, einer Kontrolle unterzogen werden, nachdem dieser einen gesperrten Bereich befuhr und einen entgegenkommenden Linienbus gefährdet hatte. Als das Anhaltezeichen gegeben wurde, entzog sich der 18-Jährige der Kontrolle indem er mit hoher Geschwindigkeit und unter Missachtung diverser Verkehrsvorschriften, unter anderem Rotlicht, über die Selma-Lagerlöf-Straße, die Willy-Brandt-Allee und den De-Gasperi-Bogen auf die Ottendichler Straße fuhr.
An der Anschlussstelle zur A 94 verloren die nachfahrenden Beamten den Pkw kurzzeitig aus den Augen und konnten diesen erst wieder an der Kreuzung Ottendichler Straße/Hofbräuallee feststellen. Hier war der 18-Jährige einem Lkw aufgefahren, welcher auf der Ottendichler Straße fuhr und an der Kreuzung zur Hofbräuallee hielt. Der 18-Jährige flüchtete zu Fuß weiter in Richtung des nahegelegenen Umschlagbahnhofs und konnte hier im Rahmen der Fahndung angetroffen und festgenommen werden.

15-jährige Beifahrerin leicht verletzt

Durch den Zusammenstoß mit dem Lkw wurde die Beifahrerin des 18-Jährigen, eine 15-Jährige mit Wohnsitz in München, leicht verletzt. Sie wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Der Pkw sowie der Anhänger des Lkws wurden leicht beschädigt.

Ohne Führerschein, mit Betäubungsmitteln

Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Pkw war durch Unterschlagung abhandengekommen. Der Fahrer wurde wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs infolge berauschender Mittel, wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, wegen fahrlässiger Körperverletzung, Unterschlagung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde er der Haftanstalt überstellt und dem Haftrichter zur Entscheidung über die Untersuchungshaft vorgeführt.

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