Veröffentlicht am 12.10.2023 12:52

Fahrrad codieren lassen


Von red
Ein codiertes Rad kann leichter zugeordnet und so dem Besitzer im Verlustfall wiedergegeben werden.  (Foto: mha)
Ein codiertes Rad kann leichter zugeordnet und so dem Besitzer im Verlustfall wiedergegeben werden. (Foto: mha)
Ein codiertes Rad kann leichter zugeordnet und so dem Besitzer im Verlustfall wiedergegeben werden. (Foto: mha)
Ein codiertes Rad kann leichter zugeordnet und so dem Besitzer im Verlustfall wiedergegeben werden. (Foto: mha)
Ein codiertes Rad kann leichter zugeordnet und so dem Besitzer im Verlustfall wiedergegeben werden. (Foto: mha)

Am Freitag, 13. Oktober, findet von 11 bis 16 Uhr am Willy-Brand-Platz (Riem Arcaden) die letzte diesjährige gemeinsame Fahrradcodieraktion von Polizei und ADFC statt. Polizeibeamte klären insbesondere zum Thema Fahrraddiebstahl auf und geben nützliche Hinweise und Tipps, damit man nicht Opfer eines Fahrraddiebstahls wird. Auch der „rollende Sicherheitsberater” (RoSi) wird da sein und so kann man sich auch zum Thema „Einbruch-Schutz” informieren und beraten lassen.

Was der Fahrrad-Code alles kann:

Aus polizeilicher Sicht ist ein codiertes Fahrrad sehr sinnvoll, um zum Beispiel im Falle eines Verlustes oder Diebstahls das Fahrrad dem Geschädigten bzw. Verlierer schnell zuordnen zu können und es ihm wieder auszuhändigen. Der Kreisverband München des ADFC codiert seit über 20 Jahren Fahrräder mit dem EIN-Code (Eigentümer-IdentifizierungsNachweis). Dieser Code wurde Anfang der 1990er Jahre von der hessischen Polizei entwickelt und wird heute in fast allen Bundesländern verwendet. Der Code setzt sich zusammen aus dem Stadt- bzw. Landkreis, einem Straßenschlüssel, der Hausnummer sowie der Initialen des Besitzers und der Jahreszahl der Codierung. So kann man über den Code Rückschlüsse auf den Eigentümer ermöglichen und eine Registrierung oder Datenverwaltung ist nicht notwendig.

So läuft die Codierung ab:

Wie läuft eine Codierung ab? Vor jeder Codierung muss der Besitzer des zu codierenden Fahrrades einen Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis für das Fahrrad (z. B. Kaufbeleg) vorzeigen. Die Nummer des Ausweises wird auf dem Codierauftrag notiert. Ist keine Kaufquittung mehr vorhanden unterschreibt der Besitzer eine Eigentumserklärung, die der ADFC aufbewahrt. Der Code wird dann entsprechend eingetragen und an einen Techniker weitergegeben, der diesen dann am Fahrzeug eingraviert. Neben den Angaben zum Besitzer wird auch eine grobe Beschreibung des Fahrrades auf dem Auftrag notiert (Hersteller, Marke, Farbe, usw.). Auch die am Fahrrad bereits angebrachte Rahmennummer wird am Fahrrad direkt abgelesen und überprüft. Der fertig ausgefüllte Codierauftrag wird vom ADFC gescannt und archiviert. Das Original verbleibt beim Besitzer. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.

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