Auch dieses Jahr dürfen in der Münchner Innenstadt keine Raketen und keine Böller zum Jahreswechsel gezündet werden - zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern. Das Verbot gilt auf dem Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt. „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu! Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händler*innen zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt“, so Kommunalreferentin Kristina Frank. Das Verbot gilt von Sonntagabend, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Montagmorgen, 1. Januar, 2 Uhr.
Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer beispielsweise Wunderkerzen oder Knallerbsen aus der Kategorie F1. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen Pyrotechnik jedoch in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren. Piktogrammen um die Verbotszone mit dem Text „Feuerwerk verboten!“ sowie Infos auf digitalen Infoscreens im Nahverkehr werden auf das Verbot hinweisen.
Innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings sind Böller und Knaller mit reiner Knallwirkung am 31. Dezember sowie am 1. Januar verboten. Feuerwerkskörper ohne Knallwirkung wie beispielsweise Fontänen sind jedoch erlaubt. „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen. Das Feuerwerks und Böllerverbot, das wir in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt haben, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln“, so Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl.
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Verbote und ahndet Verstöße mit einem Bußgeld.