Die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG hat die Firma Enercon mit der Lieferung, Errichtung und der Wartung von drei Windrädern beauftragt. Dafür trafen sich kürzlich alle Projektbeteiligte zur Vertragsunterzeichnung im Rathaus der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Die drei Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern haben im Herbst 2023 die Genehmigung zum Bau von drei Windkraftanlagen im Höhenkirchner Forst erhalten und im Anschluss die Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG gegründet. Bereits vor der Einreichung der Genehmigungsunterlagen im April 2023 stand die Suche nach geeigneten Windrädern. Genehmigt werden nämlich stets konkrete Anlagentypen. Die planende ARGE Windenergie im Höhenkirchner Forst ging daher frühzeitig mit Windrad-Herstellern ins Gespräch und entschied, mit Typ E160 EP5 der Firma Enercon mit einer Nennleistung von 5,56 Megawatt in das Genehmigungsverfahren einzutreten. Nun unterzeichnete Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG, den Liefervertrag sowie einen Vollwartungsvertrag mit 25-jähriger Laufzeit mit dem Hersteller Enercon. Der Bau der drei Windkraftanlagen soll nach derzeitigem Stand im Herbst 2024 anlaufen. Das Projekt wird als Bürgerwindpark umgesetzt. Beteiligen können sich neben den drei Gemeinden und Genossenschaften vorrangig die Bürger*innen der drei Gemeinden. Voraussichtlich ab dem Sommer 2024 können diese Anteile ab einer Mindesthöhe von 5.000 Euro zeichnen.
Auch im Hofoldinder Forst werden im ähnlichen Zeitraum drei Windräder aufgestellt. Hier zeichnen die Gemeinden Aying, Otterfing und Sauerlach verantwortlich. In beiden Forstgebieten können sich in Zukunft jeweils drei Windkraftanlagen mit je 166 Metern Nabenhöhe, 160 Metern Rotordurchmesser und 5,56 Megawatt Leistung drehen. „Ganz besonders freut mich an den beiden Projekten, dass sie kommunal getragen sind“, sagt Landrat Christoph Göbel. „Die Kommunen haben in eigener Verantwortung die Projektplanungen durchgeführt – ohne Fremdinvestor“, so Göbel weiter. „Das bedeutet maximale Wertschöpfung für die Gemeinden vor Ort“, betont der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß. Die drei Landkreise Ebersberg, Miesbach und München haben die Gemeinden durch Mitgliedschaft in den jeweiligen ARGEn bei der Risikoabschirmung unterstützt: „An den Planungskosten haben sich die Landkreise angemessen beteiligt – so konnten wir vermeiden, dass die kommunalen Haushalte zu sehr beansprucht werden“, bringt der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis das Engagement auf den Punkt.