Veröffentlicht am 29.12.2023 11:15

Sicher nach Hause kommen

Das Projekt „Frauen*-Nacht-Taxi” wird weitergeführt. Der städtische Zuschuss erhöht sich auf 10 Euro.  (Foto: ar)
Das Projekt „Frauen*-Nacht-Taxi” wird weitergeführt. Der städtische Zuschuss erhöht sich auf 10 Euro. (Foto: ar)
Das Projekt „Frauen*-Nacht-Taxi” wird weitergeführt. Der städtische Zuschuss erhöht sich auf 10 Euro. (Foto: ar)
Das Projekt „Frauen*-Nacht-Taxi” wird weitergeführt. Der städtische Zuschuss erhöht sich auf 10 Euro. (Foto: ar)
Das Projekt „Frauen*-Nacht-Taxi” wird weitergeführt. Der städtische Zuschuss erhöht sich auf 10 Euro. (Foto: ar)

Der Stadtrat hat die dauerhafte Fortführung des Projekts „Frauen*-Nacht-Taxi für München“ und gleichzeitig die Erhöhung des städtischen Zuschusses für Taxifahrten von Frauen* in der Zeit von 22 bis 6 Uhr von 5 Euro auf 10 Euro ab dem 1. Januar beschlossen. Die Gutscheine für das Frauen*-Nacht-Taxi sind derzeit im Foyer des Kreisverwaltungsreferates, in den Sozialbürgerhäusern, bei der Gleichstellungsstelle sowie in der Stadtinformation im Rathaus erhältlich. Die Ausgabestellen sollen in Zukunft ausgeweitet werden.

Übergangsregeln

Bis zum Druck und der Verteilung der neuen Gutscheine gilt für Taxifahrten ab 1. Januar Folgendes:
• Alle (bisherigen) gelben Taxigutscheine mit dem aufgedruckten Wert in Höhe von 5 Euro sowie mit einer Gültigkeitsdauer bis 1. Januar 2021 und 1. Januar 2024 bleiben weiterhin gültig und können vorläufig bei Taxifahrten eingelöst werden.
• Für Fahrten ab dem 1. Januar wird ein Rabatt in Höhe von 10 Euro gewährt. Das bedeutet, dass sich der Fahrpreis der Taxifahrt um 10 Euro vermindert. Dies gilt auch für die noch in Umlauf befindlichen alten Gutscheine in Höhe von 5 Euro.
• Sofern die Taxifahrt weniger als 10 Euro kostet, ist die Höhe des Rabatts mit dem Fahrpreis identisch.
• Pro Fahrt kann ein Gutschein eingelöst werden.

Taxi-Quittung
bitte aufheben

Da vermutlich nicht alle Taxigewerbetreibenden rechtzeitig von den Änderungen erfahren und daher möglicherweise die 'alten' Gutscheine nicht annehmen, können in solchen Fällen die Gutscheine zusammen mit der Taxiquittung unter Angabe der Kontoverbindungsdaten per Post zur Abrechnung beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München eingereicht werden. Somit ist es für Frauen* auch bis zur Einführung der neuen Gutscheine möglich, zur Nachtzeit auf eine sichere Beförderungsmöglichkeit zurückzugreifen.

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl ist es wichtig, dass die Frauen* so schnell wie möglich von den beschlossenen Verbesserungen profitieren: „Mit den Gutscheinen tragen wir zur Sicherheit und Mobilität in den Nachtstunden bei. Schon ab dem 1. Januar können alle Frauen* von der Anhebung des Förderbeitrags profitieren. Damit streben wir eine höhere Nutzung und Bekanntheit des Angebots an. Unser Ziel ist es, dass mehr Frauen* von diesem Angebot erfahren und es in Anspruch nehmen, um so ein selbstbestimmtes und sicheres Nachtleben in der Stadt zu fördern.“
Hinweis: Mit Frauen* sind alle Frauen, trans*Frauen und non-binäre Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ bezeichnet.

north