„Bayern ist geprägt von Traditionen, Geschichten und Vielfalt. Das verdanken wir der großen Leidenschaft und Hingabe unserer Bürgerinnen und Bürger, die unsere Tradition und unsere besondere bayerische Kultur tagtäglich pflegen und erhalten. Die Aufnahme einer weiteren bayerischen Tradition – der oberbayerischen ‚Kirchseeoner Perchten‘ – in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt, wie vielfältig Kultur bei uns gelebt und bewahrt wird!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Entscheidung der Kulturministerkonferenz. „Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung für alle Trägerinnen und Träger der Kulturformen und ihrem bedeutsamen Ausdruck gelebter Heimatverbundenheit. Ein herzliches Vergelt’s Gott allen, die die ‚Kirchseeoner Perchten‘ lebendig erhalten und damit ihr und unser kulturelles Erbe pflegen!“, so Füracker.
Der „Kirchseeoner Perchtenlauf“ ist ein winterlicher Umzugsbrauch, bei dem eine Gruppe aus unterschiedlich maskierten Gestalten an bis zu elf Terminen von der Adventszeit bis zur Nacht auf Epiphania (6. Januar) durch die Gemeinde zieht und Tänze, Gesänge und Sprüche aufführt. Er fand erstmalig im Winter 1954/55 zur Förderung regionaler Identität statt. Seitdem hat er sich zu einem etablierten Brauch entwickelt, der auch impulsgebend für andere Orte wurde. Die Masken, Kostüme, Requisiten und Abläufe lehnen sich teilweise an ältere Brauchgestalten und -formen an oder sind neu gestaltet. Der Perchtenverein ist das ganze Jahr über aktiv, da die Tänze geübt sowie Masken und Gewänder instandgesetzt oder geschaffen werden müssen. Seit 2021 gibt es mit dem „Maskeum“ in Kirchseeon ein eigenes Museum des Perchtenlaufs.
Auf Empfehlung des Fachkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission entscheiden die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im zweijährigen Turnus in einem mehrstufigen Verfahren über die Neuaufnahmen in das bundesweite Verzeichnis. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland vor zehn Jahren beigetreten ist. Ziel ist, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.
Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wurde aktuell um insgesamt sechs lebendige Traditionen auf nun insgesamt 150 Einträge (134 Kulturformen und 16 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes) erweitert.
Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des Bayerischen Landesverzeichnisses nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums.
Die nächste Bewerbungsrunde startet voraussichtlich am 1. April 2025. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich im Internet unter www.ike.bayern.de Des Weiteren besteht die Möglichkeit sich bei der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern zu informieren und beraten zu lassen per E-Mail: ike@volkskunde.badw.de oder unter Tel.: 089 5155-6144.