In der Nacht auf Montag, 1. April, gegen 2.30 Uhr, befanden sich drei Frauen im Alter von 19, 22 und 26 Jahren als Fußgängerinnen am Rosenheimer Platz. Dort trafen sie zufällig auf einen 42-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, aber ohne festen Wohnsitz im Bundesgebiet. Im Vorbeigehen nahmen die Frauen antisemitische Äußerungen und die Verwendung einer oder mehrerer nationalsozialistischer Grußformen durch den 42-Jährigen wahr.
Die drei Frauen wandten sich im Anschluss an eine zufällig vorbeikommende Streife der Bundespolizei und schilderten dort den Vorfall. Der 42-jährige Tatverdächtige wurde im Nachgang durch die hinzugerufene Münchner Polizei zu einer nahegelegenen Polizeiinspektion verbracht. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet.
Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Tatverdächtige wieder entlassen. Das Kommissariat 44 (Staatsschutzdelikte) hat die weiteren Ermittlungen übernommen.