Ein 15-Jähriger war am Donnerstag, 13. Juni, um 18.45 Uhr mit einem E-Scooter auf der Hauptstraße in Hallbergmoos unterwegs, als er in der Nähe des Kiefernwegs auf dem Gehweg in einem leichten Kurvenverlauf zu Boden stürzte. Der Roller rutschte nach dem Sturz auf die Fahrbahn, wo er von einem VW erfasst wurde, der von einer 52-jährigen aus Hallbergmoos gelenkt wurde. Glücklicherweise verletzte sich der Jugendliche nur leicht, ein Transport in ein Klinikum blieb dem jungen Mann nach einer medizinischen Erstversorgung vor Ort erspart.
Was ihm nicht erspart werden konnte: Für den E-Scooter hatte der 15-Jährige keine gültige Versicherung, so dass gegen ihn ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden musste. Zudem wurde vor Ort festgestellt, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h betrug und somit zum Führen eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen wäre, welche der junge Mann ebenfalls nicht vorweisen konnte. Hierfür wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eröffnet. (Anmerkung: Es handelt sich rechtlich somit nicht um einen E-Scooter, sondern umgangssprachlich um einen „Roller”.) Der entstandene Sachschaden beläuft sich insgesamt auf circa 500 Euro.