Am Freitag, den 5. Juli hat der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität mit seiner Klage gegen die Genehmigung des Landratsamts München zur Errichtung von Windkraftanlagen mitten im sensiblen Wasserschutzgebiet des Höhenkirchener Forsts einen einstweiligen Baustopp erwirkt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München stellte mit seinem Urteil die Rechtswidrigkeit der Genehmigung fest.
„Die geplanten Windkraftanlagen sollten in einem Gebiet errichtet werden, das nicht nur als Wasserschutzgebiet, sondern auch als Bannwald und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Diese Region ist besonders empfindlich, da sie die Trinkwasserversorgung für mehrere zehntausende Menschen im südöstlichen Ballungsraum Münchens sichert”, schreibt der Verein für Landespflege und Artenschutz in seiner Erklärung.
Die 2. Vorsitzende des VLAB, Dr. Christina Hauser, betonte in einer Stellungnahme: „Der Schutz unseres Trinkwassers hat mindestens den gleichen Stellenwert wie der Ausbau der Erneuerbaren Energien, aber die Flächen, die für die Trinkwasserversorgung geeignet sind, sind wesentlich begrenzter als die möglichen Standorte für Windkraftanlagen. Es ist gut, dass der BayVGH dies mit seinem heutigen Urteil klargestellt hat.“ Die Ausführungen des Bautreibers zum Schutz des Grundwassers waren dem Verwaltungsgerichtshof nicht aussagekräftig genug. Nicht der Betrieb der Windräder an sich stelle die Gefahr dar, sondern vielmehr die Bautätigkeit bis dahin, so das Urteil. Kritisiert wurde, dass die Ausführungen in der Genehmigung im Widerspruch zu den Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes lägen und keine hinreichende Prüfung alternativer Standorte vorgenommen wurde. Das Landratsamt hat nun die Gelegenheit, die Ausführungen nachzubessern und aufzuzeigen, warum die gewählten Standorte aus ihrer Sicht notwendig seien und das Grundwasser dadurch nicht gefährdet werde. Auch die Gemeinde Ottobrunn hat ihrerseits Klage gegen die Errichtung der Windräder an dieser Stelle erhoben. Bürgermeister Thomas Loderer hatte hier Klage eingereicht und sich im Nachhinein vom Gemeinderat die Genehmigung dafür eingeholt. Allerdings nicht ohne viel Kritik von Seiten der Grünen und der SPD einzustecken. Für die Klage stimmten neben der CSU auch die Mehrheit der BVO-Mitglieder.