Auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Genehmigungsbescheid zum Windradbau im Höhenkirchner Forst rechtswidrig sei, zeigt sich die Bürgerwind Höhenkirchner Forst weiterhin überzeugt, dass ein Einklang von Klimaschutz durch den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windenergie und Trinkwasserschutz möglich ist und strebt in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt München eine von allen Seiten getragenen Lösung an. Zunächst müsse allerdings die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
Gegen die Genehmigung der drei Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst vom Oktober 2023 hatte der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) geklagt, aber auch die Gemeinde Ottobrunn.
Dass der Genehmigungsbescheid aufgrund des Urteils der Bayerischen Verwaltungsrichter nunmehr rechtswidrig ist, bedeutet nicht, dass die Genehmigung aufgehoben ist. Allerdings ist, aufgrund von Verfahrensfehlern im Bescheid, ein ergänzendes Genehmigungsverfahren erforderlich, um die vom Gericht festgestellten Mängel zu heilen. Welche Schritte dafür notwendig seien, Ein zentrales Thema im Höhenkirchner Forst ist der Schutz des Trinkwassers. Zu Beginn der Planungen des Projekts im Jahr 2018 galt noch die sogenannte „10H-Regelung für Windenergieanlagen“, der zufolge das Zehnfache der Höhe einer Windenergieanlage, mindestens aber 2.000 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung eingehalten werden muss. Unter Berücksichtigung dieses 2.000 m-Abstands und eines Wespenbussard-Vorkommens im Süden des Höhenkirchner Forstes kam man bei der Planung unausweichlich in Berührung mit dem Wasserschutzgebiet. Aufgrund der damaligen Rechtslage, die bis November 2022 unverändert bestand, gab es keine Alternativen für Standorte außerhalb dieses Wasserschutzgebietes. Die erforderlichen Gutachten, Messungen und Berechnungen wurden im Zeitraum 2019 bis 2023 erstellt und mit dem Genehmigungsantrag im März 2023 eingereicht.
„Von Beginn an haben wir den Schutz des Trinkwassers sehr ernst genommen und daher zahlreiche Schutzmaßnahmen sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase getroffen“, betont Andreas Lutz, Bürgermeister von Oberpframmern. So habe man sich für einen getriebelosen Anlagetyp entschieden, um keine wassergefährdenden Stoffe in Form von Getriebeöl in den Windenergieanlagen zu verwenden. Zudem seien umfangreiche hydrologische Gutachten erstellt, eine hydrogeologische Baubegleitung eingerichtet und eine Brunnenmessstelle zur ständigen Überwachung des Wassers installiert worden. Welche weiteren Maßnahmen ergänzt werden sollten, könne erst aus der Urteilsbegründung abgeleitet werden.
„Dass einige der Voraussetzungen, wie der Schutz des Wespenbussards und die 10H-Regel, gegen Ende der Genehmigungsvorbereitung weggefallen sind und damit nicht mehr zwingend in der Abwägung berücksichtigt werden müssen, bedeutet nicht, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wichtig sind,“ so Inge Heiler und Mindy Konwitschny, Bürgermeisterinnen der Gemeinden Egmating bzw. Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der drei Gemeinden sei es von Anfang an wichtig gewesen, den Bau der drei Windenergieanlagen als Bürgerprojekt zu planen und umzusetzen.
„Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind überzeugt, dass die Energiewende und damit der Klimaschutz nur gemeinsam mit allen Behörden und vor allem gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gelingt,“ sind sich die Bürgermeisterin-
nen Inge Heiler und Mindy Konwitschny sowie Bürgermeister Andreas Lutz einig.
Gesellschafter der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG sind die Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern.