Veröffentlicht am 12.09.2024 15:17

Bessere Chancen für Alleinerziehende: Bonuspunkte verhelfen zum Kita-Platz

Die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte bedeutet für Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung eine große Entlastung.  (Foto: pst)
Die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte bedeutet für Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung eine große Entlastung. (Foto: pst)
Die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte bedeutet für Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung eine große Entlastung. (Foto: pst)
Die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte bedeutet für Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung eine große Entlastung. (Foto: pst)
Die Aufnahme von Kindern in eine Kindertagesstätte bedeutet für Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung eine große Entlastung. (Foto: pst)

Das neue Kita-Jahr bringt Verbesserungen für eine besonders belastete Gruppe in der Stadt. Das Referat für Bildung der Stadt wird dem Stadtrat damnächst eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzungen über den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime vorlegen. Geplant sind unter anderem Veränderungen für Alleinerziehende und Eltern, die sich in Schul- beziehungsweise Erstausbildung befinden. Bei der Kitaplatz-Vergabe im Frühjahr 2025 wird diese Elterngruppe bessere Chancen auf einen Platz haben als bisher. Bis jetzt war nämlich für die Zusage eines Betreuungsplatzes vor allem die Arbeitszeit der Erziehungsberechtigten ausschlaggebend, sodass oft zwei in Vollzeit arbeitende Elternteile Vorrang hatten vor Alleinerziehenden in Teilzeitbeschäftigung. Als Ausgleich sollen Alleinerziehende daher in Zukunft Bonuspunkte erhalten. Dasselbe gilt für die genannte Gruppe von Eltern, die sich in Ausbildung befinden, denn ihr entstehen unter Umständen große Nachteile, wenn sie ihre Ausbildung für die Kinderbetreuung länger als geplant unterbrechen müssen. Schlimmstenfalls kann dies zu einem Abbruch ihres Bildungsweges führen.

Auch Eltern in Ausbildung erhalten Vorrang

Die Berechnung der Arbeitszeitpunkte erfolgt weiterhin auf Grundlage der Wochenarbeitszeit zuzüglich einer pauschalierten Wege- und Pausenzeit. Der Alleinerziehenden-Bonus von 20 Punkten ermöglicht dabei, dass jedes Kind eines halbtags an fünf Wochentagen tätigen alleinerziehenden Elternteils Vorrang vor Kindern mit zwei vollzeiterwerbstätigen Eltern haben wird. Sorgeberechtigte in Schul- oder beruflicher Erstausbildung erhalten einen Bonus von zehn Punkten, die zusätzlich zu den Punkten angerechnet werden, die sich aus den Ausbildungszeiten ergeben.

Lebensform beinhaltet enorme Herausforderungen

Alleinerziehende stehen vor enormen Herausforderungen, da sie häufig die alleinige Verantwortung für den Unterhalt und die Organisation ihrer Familie tragen. Diese Situation bringt zahlreiche Belastungen mit sich, darunter ein erhöhtes Armutsrisiko, soziale Isolierung und eine Vielzahl an täglichen Nöten. Aufgaben wie die Haushaltsführung, die Bewältigung von beruflichen Verpflichtungen und die Betreuung und Erziehung der Kinder müssen allein gemeistert werden. Die Landeshauptstadt München trägt dieser Belastung mit den Bonuspunkten Rechnung und bietet mit dem Ausgleich bei der Platzvergabe eine unterstützende Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bürgermeisterin Verena Dietl betont die Wichtigkeit der geplanten Änderungen: „Alleinerziehende sind häufig an ihrer Belastungsgrenze und noch dazu meist allein mit ihren Sorgen und Nöten. Daher war es mir ein persönliches Anliegen, dass die Landeshauptstadt diese Menschen noch stärker unterstützt, die Hilfe ja so dringend benötigen.”

Geschwistervorrang: schon die Zusage soll reichen

Auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Geschwistervorrang sind in den städtischen Einrichtungen Verbesserungen geplant. Geschwistervorrang bedeutete bislang, dass Kinder dann bei der Zuteilung eines Kita-Platzes bevorzugt werden, wenn bereits eines ihrer Geschwister in der Einrichtung betreut wird. Nun soll schon die reine Platz-Zusage für ein Geschwisterkind reichen, damit ein weiteres Kind vorrangig aufgenommen wird. Das hat den Vorteil, dass im Nachrückverfahren Geschwisterkinder aus Mehr-Kind-Familien schneller aufgenommen werden können, beispielsweise, wenn diese neu nach München gezogen sind. Zum anderen gilt der Bonus auch, wenn beispielsweise Zwillinge nicht gleichzeitig aufgenommen werden können, weil vorerst nur ein Platz frei ist.

Die neuen Satzungen sollen nach Stadtratsbeschluss zum 28. Februar 2025 in Kraft treten und wirken sich in den städtischen Einrichtungen direkt auf die Platzvergabe nach dem Anmeldestichtag am 19. März 2025 aus.

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