Beim Bau des Zubringerkanals zum Nordwestsammelkanal unter der Grashofstraße in Feldmoching wurde festgestellt, dass sich der 1980 errichtete Kanal absenkte.
Um dies zu verhindern, wurde von der ausführenden Baufirma im Bereich Grashofstraße 23 bis zur Kreuzung Grashofstraße/ Karlsfelder Straße das Erdreich mit einer sogenannten »Tengelmasse« verfestigt. Diese bautechnische Maßnahme bewirkte, dass auf Höhe des Grundwasserspiegels dieses Erdreich wie eine Mauer wirkt und sich das Wasser aufstaut.
Die Situation in der Grashofstraße ist jetzt die gleiche wie im Bereich des benachbarten Untermühlangers: Bei jedem etwas stärkeren Regen drückt das Grundwasser in die Keller der Häuser, Grashofstraße 15, 19 und 21. Auch wenn kein Grundwasser in den Kellern steht, ist das Klima immer feucht und es herrscht ein ständiger Modergeruch. Die Folgen sind nasse Wände, abblätternder Putz, Ausblühungen an den Kellerwänden, Schimmel an allen möglichen Gegenständen, usw. Kurzum: Die Kellerräume können nicht mehr genutzt werden und es kommt letztendlich zu erheblichen Schäden an den Bausubstanzen.
Im Anwesen Grashofstraße 21 wurden schon Renovierungsarbeiten durch eine Fachfirma in Höhe von über 33.000 Mark (!) vorgenommen. Geholfen hat es zum Bedauern der Bewohner leider wenig, da ja die eigentliche Ursache nicht behoben ist.
Die so arg gebeutelten Hausbesitzer betonen nachhaltig und glaubhaft, dass diese Missstände erst aufgetreten sind, nachdem der Kanal gebaut wurde.
Das Anwesen Grashofstraße 21 wurde beispielsweise im Jahre 1960 errichtet.
Es handelte sich damals um ein kleines Gebäude ohne Keller. Später wurde das Haus erweitert. In dem Anbau wurden Kellerräume ohne eine sogenannte »Wanne« erstellt. Bis zu der Kanalbaumaßnahme waren diese trocken.
Das Baureferat, Abteilung Stadtentwässerungswerke, leugnet nach wie vor einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Kanalbau und den schweren und kostspieligen Schäden an den Gebäuden.
Die betroffenen Bürger verlangen jetzt eine Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter. Sollte dieser zu einem anderen Ergebnis als das Baureferat kommen, muss die Stadt für die Schäden geradestehen. N. F.