Die Stadt Starnberg hat für alle Saunabegeisterten leider schlechte Nachrichten: Nachdem sich das Ausmaß der Schäden im Saunabereich immer deutlicher zeigt, kann die Stadtverwaltung zwar noch keinen genauen Wiedereröffnungstermin für die Sauna nennen. Allerdings ist inzwischen klar, dass der Saunabereich in der Wintersaison, also bis Ende April, leider nicht mehr öffnen werden kann. Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass den treuen Besucherinnen und Besuchern des Seebads dadurch große Unannehmlichkeiten entstehen und hat daher eine kulante Regelung für alle Inhaber von Geldwertkarten und Gutscheinen erarbeitet: Grundsätzlich verfällt das Guthaben auf den Geldwertkarten nicht und kann auch nach der Wiedereröffnung der Sauna problemlos eingelöst werden. Sollten Inhaber von Geldwertkarten ihr Guthaben trotzdem zurückerstattet bekommen wollen, können sie ihre Bitte mit einer formlosen E-Mail an info@seebad-starnberg.de richten. Wichtig: Eine Bearbeitungsgebühr für die Rückerstattung fällt nicht an, allerdings wird der bereits gewährte Rabatt (je nach Höhe des Guthabens auf der Geldwertkarte zwischen zehn Prozent für 200 Euro und 25 Prozent für 500 Euro) auf zurückliegende Besuche der Sauna vom zu erstattenden Restbetrag auf der Geldwertkarte abgezogen.
Die Gültigkeit aller Gutscheine wird automatisch um ein Jahr verlängert. Der Wert aller Gutscheine, die seit Juni2024 erworben wurden, kann zudem auf Wunsch hin ausgezahlt werden.