Sektoraler Bebauungsplan an Tegernseer Landstraße beschlossen


Von red
Der sektorale Bebauungsplan betrifft einen Abschnitt östlich der Tegernseer Landstraße, zwischen Kesselbergstraße und Perlacher Straße. (Foto: bas)
Der sektorale Bebauungsplan betrifft einen Abschnitt östlich der Tegernseer Landstraße, zwischen Kesselbergstraße und Perlacher Straße. (Foto: bas)
Der sektorale Bebauungsplan betrifft einen Abschnitt östlich der Tegernseer Landstraße, zwischen Kesselbergstraße und Perlacher Straße. (Foto: bas)
Der sektorale Bebauungsplan betrifft einen Abschnitt östlich der Tegernseer Landstraße, zwischen Kesselbergstraße und Perlacher Straße. (Foto: bas)
Der sektorale Bebauungsplan betrifft einen Abschnitt östlich der Tegernseer Landstraße, zwischen Kesselbergstraße und Perlacher Straße. (Foto: bas)

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat mit dem Beschluss zu einem sektoralen Bebauungsplan in der Tegernseer Landstraße bezahlbaren Wohnraum gesichert: 40 Prozent der künftigen Wohnbaugeschossfläche müssen hier im geförderten Wohnungsbau entstehen. In dem beliebten Wohnquartier in Obergiesing soll so dauerhaft ein Anteil an geförderten Wohnungen und eine sozial gemischte Nachbarschaft ermöglicht werden.

Der sektorale Bebauungsplan Nr. 2173 Tegernseer Landstraße betrifft das rund 1,2 Hektar große Areal östlich der TeLa, zwischen Kesselbergstraße, Raintaler Straße und Perlacher Straße. Das sehr gut an U-Bahn und Buslinien angebundene Bestandsquartier ist überwiegend von einer Blockrandbebauung mit bis zu fünf Geschossen geprägt und bietet „Potenzial zur Nachverdichtung innerhalb des vorhandenen Baurechts”, wie die Stadt München in der Rathaus Umschau mitteilt.

Der Gentrifizierung entgegenwirken

Um teuren Neubauwohnungen und einer Gentrifizierung entgegenzuwirken, setzt der sektorale Bebauungsplan für das bestehende, aber bislang noch nicht realisierte Baurecht einen Anteil an gefördertem Wohnen fest. Werden hier künftig Wohnungen errichtet, gilt sowohl für Neubauten als auch für Ergänzung oder Aufstockung des Bestands: 40 Prozent der dann neuen Wohnbaugeschossfläche müssen geförderter Wohnraum sein. Von der Gesamtfläche sind dabei ein Anteil von 20 Prozent in der Einkommensorientierten Förderung sowie ein Anteil von 20 Prozent im München Modell-Miete oder München-Modell Genossenschaften vorzusehen.

Weitere Informationen zum Projekt unter gibt es unter stadt.muenchen.de/infos/tegernseerlandstrasse.html

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