Die Stadt hat den Antrag auf eine Schutzzone zu Silvester im Umfeld des Tierheims in Riem und des Tierparks Hellabrunn abgelehnt. Konkret hatte der Verein einen Brief an Oberbürgermeister Reiter geschickt und darin um eine Allgemeinverfügung für die Stadtgebiete mit besonders großem Tierbestand gebeten, die ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt.
Die für Sprengstoffangelegenheiten zuständigen Behörde der Stadt, das Kreisverwaltungsreferat, sieht jedoch keine rechtliche Möglichkeit für ein entsprechendes Abbrennverbot. Demnach wurde die Rechtsgrundlage hierfür bereits 2020 vollumfänglich geprüft und für nicht gegeben erklärt. So ließe die Bebauung weder rund um das Tierheim noch um den Tierpark eine Einstufung als besonders brandempfindlich zu. Auch eine dichte Besiedelung, die ein Böllerverbot rechtfertigen könnte, sei rund um die Riemer Str. 270 und das Zoogelände nicht vorhanden. Eine Berücksichtigung der Tierpopulation sei hier vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Allgemein beinhalte das Sprengstoffgesetz nicht den Schutz von Wild- und Haustieren.
Der Tierschutzverein München ist von der städtischen Absage freilich sehr enttäuscht und sorgt sich um seine Schützlinge im Tierheim sowie um alle anderen Tiere im Stadtgebiet und Umkreis. „Feuerwerk, vor allem das private Böllern, ist schon immer unsinnig und sollte aus verschiedenen Gründen längst abgeschafft werden”, so Pressesprecherin Kristina Berchtold. „Fortschritt bedeutet, alte Traditionen und Bräuche aus Vernunft zu hinterfragen und sinnvolle Schlüsse zu ziehen. Das Geballer braucht wirklich kein Mensch – und erst recht kein Tier!” Der Tierschutzverein München e.V. appelliert an alle Münchnerinnen und Münchner, freiwillig auf Böller und Raketen zu verzichten und damit Menschen, Tiere und Umwelt zu schützen.