Veröffentlicht am 26.10.2024 00:00

Tierschutzverein warnt vor Wildwechsel


Von Elisabeth Schönberger
Statistisch betrachtet geschehen die meisten Wildunfälle im November und Dezember. (Foto: Sebastian Kerngast)
Statistisch betrachtet geschehen die meisten Wildunfälle im November und Dezember. (Foto: Sebastian Kerngast)
Statistisch betrachtet geschehen die meisten Wildunfälle im November und Dezember. (Foto: Sebastian Kerngast)
Statistisch betrachtet geschehen die meisten Wildunfälle im November und Dezember. (Foto: Sebastian Kerngast)
Statistisch betrachtet geschehen die meisten Wildunfälle im November und Dezember. (Foto: Sebastian Kerngast)

Im Herbst drohen vermehrt Wildunfälle auf den Straßen - Rehe, Hirsche und Wildschweine überqueren in der Dämmerung die Straße, der Wildwechsel erfolgt dabei meist in Rudeln. „Statistisch belegt ereignen sich die meisten Wildunfälle im November und Dezember - in den Morgen- und Abendstunden”, sagt Kristina Berchtold, Sprecherin des Tierschutzvereins München. Angesichts der über 200.000 Wildunfälle pro Jahr und der Autoschäden in Millionenhöhe sei es sehr ratsam, Warnschilder ernst zu nehmen, langsamer zu fahren und bremsbereit zu sein.

Fernlicht an!

Zu einem erhöhten Unfallrisiko trage auch die Zeitumstellung bei, „da sich die Tiere erst neu an die veränderten Hauptverkehrszeiten gewöhnen müssen. Wer nachts auf der Landstraße unterwegs ist, sollte am besten das Fernlicht anschalten”, rät Berchtold. „Durch das Reflektieren der Augen können Wildtiere eventuell schon früher erkannt werden.” Sobald man aber ein Tier erblicke, müsse man unbedingt abblenden. „Es bleibt sonst im Lichtkegel stehen. Unter Umständen kann man es durch Hupen verscheuchen.”

Unfall - was tun?

Ausweichen sollte man im Ernstfall jedoch nur, wenn keine Gefahr für einen selbst oder Dritte bestehe. Hat sich ein Zusammenstoß nicht mehr vermeiden lassen, muss gleich die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden. Das Tier müsse - sofern nicht die Gefahr eines Angriff bestehe - von der Fahrbahn gezogen werden. „Der Unfall muss anschließend der Polizei gemeldet werden. Danach unbedingt eine Schadensmeldung aufnehmen lassen, sonst zahlt die KFZ-Versicherung nicht.” Schließlich weist Berchtold darauf hin: „Wer ein verletztes Tier zurücklässt, kann den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. In Bayern gilt eine Meldepflicht bei Wildunfällen. Die Beamten verständigen dann den Revierinhaber.”

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