Veröffentlicht am 20.01.2025 14:46

Übermittlungssperren beim KVR online beantragen


Von red

Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können beim Kreisverwaltungsreferat auch online beantragt werden.

Möglich ist die Sperre von Auskünften an Parteien und Wählergruppen, an Religionsgemeinschaften, an Adressbuchverlage und an das Personalmanagement der Bundeswehr; außerdem von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen.

Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt so lange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Eintragung von Übermittlungssperren ist kostenlos.

Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe der Daten nur für die aufgelisteten Zwecke. Einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen, sonstige öffentliche Stellen und Behörden sind weiterhin möglich. Die Übermittlungssperre kann online unter der Adresse stadt.muenchen.de/service/info/uebermittlungssperre-von-daten/1063553/n0/ beantragt werden.

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