Im Landkreis München werden seit vielen Jahren saubere, unbeschädigte und tragbare Kleidung sowie tragbare Schuhe über Container auf den Recyclinghöfen und an verschiedenen Wertstoffinseln in den Städten und Gemeinden gesammelt und entsprechend wiederverwertet.
Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorschreibt, umgesetzt. Dies hat bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherheiten bei der Entsorgung von Alttextilien geführt. Ziel der Regelung ist es, mehr Textilien – darunter auch nicht mehr tragbare und verschmutzte Bekleidung – getrennt zu sammeln, um sie ebenfalls einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Im Landkreis München bestehen derzeit jedoch noch keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten für diese zusätzlichen Materialien.
Beschädigte, verschmutzte oder nicht mehr tragbare Textilien werden im Landkreis München weiterhin über den Restmüll entsorgt, da aktuell keine geeigneten Verwertungsmöglichkeiten existieren.
Werden nicht tragbare Textilien in die Altkleidercontainer geworfen, müssen sie aufwendig und kostenintensiv aussortiert und letztlich verbrannt werden. Verschmutzte Textilien machen unter Umständen andere Textilien in den Containern unbrauchbar.
Gemeinnützige und gewerbliche Sammelorganisationen haben derzeit keine Möglichkeit, untragbare und verschmutzte Textilien wirtschaftlich zu verwerten.
Umgang mit Textilen mit elektronischen Komponenten: Kleidungsstücke und Schuhe mit eingebauten Batterien, wie blinkende Schuhe, LED-Mützen, beheizbare Westen oder ähnliches, dürfen nicht in die Altkleidercontainer geworfen werden, sondern müssen als Elektroschrott entsorgt werden. Bei Rückfragen stehen die Abfallberaterinnen und Abfallberater der Stadt oder Gemeinde zur Verfügung.