Vom 1. Juli an soll in Unterföhring neben dem Senioren- und dem Jugendbeirat auch ein Behinderten- und Inklusionsbeirat seine Arbeit aufnehmen, der aus mindestens drei und maximal sieben Personen besteht. Damit wird eine Anregung aus der Bürgerversammlung 2024 in die Tat umgesetzt.
Der Behinderten- und Inklusionsbeirat vertritt die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderung in Unterföhring, inklusive auch Menschen mit chronischen Erkrankungen, deren Teilhabe erschwert ist. Er berät den Gemeinderat, seine Ausschüsse und die Gemeindeverwaltung in allen Belangen der Unterföhringer Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung und soll den Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderung fördern, die Bewusstseinsbildung der Bürgerinnen und Bürger stärken, Vorschläge zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse einbringen und die Gemeinde Unterföhring bei der behindertengerechten Gestaltung und Ausstattung der gemeindlichen Infrastruktur und Angeboten beraten.
Um eine Mitgliedschaft können sich Volljährige mit Hauptwohnsitz in Unterföhring bewerben, die entweder selbst eine Schwerbehinderung haben (mit mindestens einem Grad der Behinderung von 50) oder einen nahen Angehörigen pflegen, in der Pflege bzw. Betreuung eines Menschen mit Schwerbehinderung Erfahrung haben und/oder als gesetzliche bzw. rechtliche Vertretung von Menschen mit Schwerbehinderung eingebunden sind. Auch Fachkräften, die im Bereich Menschen mit Behinderung tätig sind, ist eine Bewerbung möglich. Das Verfahren hierfür wird demnächst gestartet.
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