Am Freitag, 21. Februar, gegen 23.15 Uhr, stellten Polizeibeamte im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Drohnenflug über bewohntem Gebiet fest. Die Beamten verfolgten den Flugweg der Drohne und konnten schließlich einen 28-Jährigen als Piloten identifizieren.
Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, welches diverse Verstöße gegen die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz beinhaltet. Die Speicherkarte der Drohne wurde zu Beweissicherungszwecken sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 28-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernimmt die Münchner Verkehrspolizei.
Hinweis der Polizei:
Um einen Drohnenflug durchzuführen, müssen einige Regelungen berücksichtigt werden, abhängig vom jeweiligen Modell. Die Polizei weist darauf hin, dass sich jeder Drohnenpilot vor einem Flug eigenständig über Zulassungsvoraussetzungen, Registrierungen und Flugbeschränkungen informieren muss.
Unter anderem ist der Betrieb von Drohnen über Wohngebieten, Behörden und diplomatischen Vertretungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten grundsätzlich untersagt. Das Luftfahrtbundesamt stellt übersichtlich dar, was man als Drohnenpilot alles beachten muss.