Je nach Ausmaß einer Schwerhörigkeit kann der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis gegeben sein. Doch ab welchem Hörverlust kann man einen Schwerbehindertenausweis beantragen und welchen Nutzen bringt dieser? Welche Rechte hat man? Welche finanziellen Vorteile gibt es? Welchen Schutz hat man im Berufsleben? Kann man mit einem Schwerbehindertenausweis früher in Rente gehen? Diese und andere Fragen beantwortet Theresia Schmitt-Licht, Dipl. Sozialpädagogin (FH) am Donnerstag, 14. November, im Rahmen eines Vortrags über „Besondere Rechte, Vergünstigungen und Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung”. Die Veranstaltung findet barrierefrei mit Höranlage für Hörgeräteträger in der BLWG-Informations- und Servicestelle für Menschen mit Hörbehinderung (Haydnstr. 12/ 4. OG) statt. Sie wird in Zusammenarbeit mit der Münchner Volkshochschule (MVHS) angeboten und beginnt um 18 Uhr. Eine Anmeldung ist möglich bei bei der MVHS mit der Kursnummer T160430 oder bei der BLWG- Informations- und Servicestelle München unter Tel. 089/ 5442 6130 bzw. per Mail an iss-m@blwg.de.