Veröffentlicht am 30.12.2024 09:56

Wärmeplanung für die Landeshauptstadt


Von red

Als erste Kommune in Bayern hat die Landeshauptstadt München entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz eine Wärmeplanung erarbeitet. Diese Planung berücksichtigt die aktuelle Wärmeversorgung im Stadtgebiet und gibt Auskunft über zukünftige klimaneutrale Versorgungsmöglichkeiten. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen (Fernwärme, Nahwärme). Zusätzlich wird außerhalb von Wärmenetzgebieten umfassend über die Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltwärme informiert.
Damit die Wärmewende gelingt und das Ziel der Klimaneutralität erreicht wird, muss der Wärmebedarf in München sinken. Daher umfasst die Umsetzung der Wärmewende auch energetische Maßnahmen an Gebäuden. Industrie und Gewerbe werden ebenfalls in die Wärmeplanung einbezogen. Industrie und Gewerbe können durch die Bereitstellung unvermeidbarer Abwärme die Wärmeversorgung unterstützen.

Zeitplan der
Wärmeplanung

Im Rahmen der Wärmeplanung wird die aktuelle Versorgung analysiert und Möglichkeiten zur Nutzung von regenerativen Wärmequellen erarbeitet. Die kommunale Wärmeplanung trägt dazu bei, dass die Wärmeversorgung effizient, umweltfreundlich, bezahlbar und zukunftssicher ist. Sie erfolgt unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, wirtschaftlicher Effizienz und ökologischer und sozialer Belange.
Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu erstellen. Gemeinsam mit den Stadtwerken München und externen Expert*innen hat die Stadt München eine erste Version ihrer Wärmeplanung erstellt. Diese wurde durch den Stadtrat am 15. Mai 2024 beschlossen und steht seitdem allen Bürger*innen frei zur Verfügung.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, in dem der Plan regelmäßig weiterentwickelt wird, um sich an neue Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen.
Besonders geeignet sind Wärmeversorgungsarten, die im Vergleich zu anderen erneuerbaren Versorgungslösungen folgende Eigenschaften aufweisen:
niedrige Wärmegestehungskosten: Die Wärmegestehungskosten umfassen dabei sowohl Investitionskosten einschließlich Infrastrukturausbaukosten als auch Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
geringe Realisierungsrisiken: Die Risiken sind durch rechtlich klare Genehmigungsverfahren, bewährte Technologien und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten minimal.
hohe Versorgungssicherheit: Die Versorgungssicherheit wird durch zuverlässige Anlagen, widerstandsfähige Systeme gegenüber Störungen, Notfallplanung, regelmäßige Wartung und einfache Betriebsprozesse gewährleistet.
bis zum Zieljahr wenig ausgestoßene Treibhausgase: Durch eine hohe Effizienz der unterschiedlichen erneuerbaren Wärmeversorgungsarten werden die Treibhausgasemissionen schrittweise reduziert.
Neben den Wärmeversorgungsarten wird die Verringerung des Energiebedarfs durch die energetische Sanierung der Bestandsgebäude mitgedacht.

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