Veröffentlicht am 21.06.2023 00:00

Wer verdient eine Auszeichnung?

Der Stadtrat verleiht Personen, die sich durch langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im kulturellen, sportlichen, sozialen oder einem anderen gemeinnützigen Bereich hervorragende Verdienste erworben haben, das Ehrenzeichen der Stadt Weilheim. Für diese Auszeichnung können Vereine, Verbände und sonstige Organisationen bis spätestens 1. August 2023 Personen vorschlagen, die sich durch ihr Engagement besonders hervorgetan haben.

Voraussetzungen

Die hervorragenden Verdienste sollen vorrangig im Gebiet der Stadt Weilheim i.OB erbracht worden sein und mindestens 20 Jahre umfassen, wobei die Betonung auf „Verdienste” liegt, nur 20 Jahre „dabei sein” genügt nicht. Die Mindestdauer von 20 Jahren kann nur in besonders begründeten Einzelfällen unterschritten werden. Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen können zusammengerechnet werden.

Bewerbung

Entsprechende Antragsformulare sind im Rathaus bei der Information im Erdgeschoss oder auf der Internetseite der Stadt Weilheim unter www.weilheim.de erhältlich. Die schriftlich formulierten Vorschläge auf Verleihung des Ehrenzeichens sind dem ersten Bürgermeister der Stadt Weilheim i.OB zuzuleiten. Sie müssen Vor- und Familienname, Geburtstag, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlages und Anschrift der ehrenamtlichen Person enthalten, außerdem Angaben über in- und ausländische Auszeichnungen, Titel und Ehrenstellungen sowie eine ausführliche Begründung des Vorschlags. Über die Auszeichnung entscheidet der Stadtrat nach Vorberatung durch den Hauptausschuss. Eine entsprechende Veranstaltung zur Verleihung des Ehrenzeichens ist im Dezember 2023 geplant.

north